Interessante Artikel

Sind Casino-Vergleichsportale seriös?

 

Interessante Links

301 Moved Permanently

301 Moved Permanently


nginx


 

Toplisten

» Domainwert
» Pagerank
» Backlinks
» Alexa Rank
» Eurowert

 

Letzte Domainbewertungen

»  wew.lets-swing.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 59,22 €
wew.lets-swing.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 91,94 €
www.gymx9.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.com
DomWert: 16,81 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.gymx9.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.x9nrg.com
DomWert: 16,78 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.x9nrg.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.damenglanz.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 82,75 €
www.damenglanz.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.metafreak.io
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 20,94 €
www.metafreak.io - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.berliner-buchdruck.de
DomWert: 18,02 / 100 Pkt. - 80,02 €
www.berliner-buchdruck.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  shop.ai
DomWert: 17,36 / 100 Pkt. - 30,62 €
shop.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.lern.ai
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 24,13 €
www.lern.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.photovoltaik-aurich.d...
DomWert: 17,22 / 100 Pkt. - 73,52 €
www.photovoltaik-aurich.d... - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage

 

Haftungsausschluss

Die auf Domainwert24.de veröffentlichten Meldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an Domainwert24.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

"Tippfehler-Domains" sind laut BGH zulässig - Medienrecht

Meldung von: GRP Rainer LLP - 26.02.2014 08:04 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

"Tippfehler-Domains" sind laut BGH zulässig - Medienrecht
"Tippfehler-Domains" sind laut BGH zulässig - Medienrecht
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Medienrecht.html Die Nutzung einer Domain, welche einen ähnlich geschriebenen Namen wie eine bereits registrierte Domain hat, verstößt nicht zwingend gegen geltendes Wettbewerbsrecht.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 22.01.2014 (Az: I ZR 164/12) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass man im Falle einer sogenannten "Tippfehler-Domain" nur dann von einem Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgehen könne, wenn kein Hinweis erfolgte, dass es sich nicht um die zuerst registrierte Domain handelt.

Im zugrundeliegenden Fall führte die Klägerin, die einen Online-Wetterdienst betreibt, aus, sie werde in unlauterer Weise dadurch behindert, dass Internetnutzer durch einen Tippfehler nicht auf ihre, sondern auf die Seite der Beklagten umgeleitet werden. Die Domainbezeichnungen der beiden Parteien unterscheiden sich nur geringfügig, nämlich durch das Fehlen eines Buchstabens. Die Klägerin begehrte mit Ihrer Klage, die Beklagte zu der Unterlassung der Benutzung und zu der Einwilligung in die Löschung der "Tippfehler-Domain" zu verurteilen. Vertippt sich ein Internetnutzer und gelangt auf die Internetseite der Beklagten, so wird er von dort auf eine für private Krankenversicherungen werbende Internetseite weitergeleitet. Dafür erhält die Beklagte jeweils ein gewisses Entgelt.

Das Landgericht Köln gab der Klage im Wesentlichen statt, die Berufung war erfolglos (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 10.02.2012, Az.: 6 U 187/11). Das Oberlandesgericht sah die Ansprüche nämlich als gegeben an. Es führte aus, es liege sowohl eine wettbewerbswidrige Behinderung als auch eine Verletzung des Namensrechts vor.

Die Beklagte legte Revision ein. Der BGH hob das Urteil des OLG Köln auf und wies die Klage insoweit ab, wie eine Verletzung des Namensrechts geltend gemacht wurde. Der BGH sah nämlich keine namensmäßige Unterscheidungskraft in dem Domainnamen der Klägerin, die jedoch erforderlich wäre, und begründete dies damit, dass es sich um eine reine Dienstleistungsbeschreibung der Klägerin handele. Eine unlautere Behinderung nach dem UWG liege nur vor, wenn kein Hinweis dahingehend erfolge, dass es sich nicht um die Internetseite der Klägerin handelt. Die Nutzung sei rechtlich jedoch zulässig und begründe keine unlautere Behinderung der Klägerin.

Das Medienrecht ist ein komplexes Thema. Es gibt heute viele verschiedene Medienbereiche, die sich rasant weiterentwickeln. Es ist daher ratsam sich bei rechtlichen Fragen an einen im Medienrecht tätigen und erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden.

http://www.grprainer.com/Medienrecht.html

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Homepage: http://www.grprainer.com


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com


» © 2025 by Domainwert24.de. Alle Rechte vorbehalten. «
» pd Domainbewertung V2.1.6 © 2011-2025 by pd81.net - PHP Scripte. «