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Agrofinanz GmbH: Gläubiger können Forderungen bis 21. Juni anmelden

Meldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 03.06.2016 14:46 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Agrofinanz GmbH: Gläubiger können Forderungen bis 21. Juni anmelden
Agrofinanz GmbH: Gläubiger können Forderungen bis 21. Juni anmelden
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Das Amtsgericht Kleve hat das reguläre Insolvenzverfahren über die Agrofinanz GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 24. Mai 2016 eröffnet (Az.: 32 IN 95/15). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ende vergangenen Jahres stellte die Agrofinanz GmbH mit Sitz im nordrhein-westfälischen Kleve Insolvenzantrag. Knapp fünf Monate später wurde das reguläre Insolvenzverfahren nun eröffnet. Für die Anleger drohen nun hohe finanzielle Verluste. Sie haben nur wenig Zeit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Forderungen müssen bis zum 21. Juni 2016 form- und fristegerecht angemeldet werden. Nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden. Die Gläubigerversammlung ist für den 12. Juli 2016 terminiert. Im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html)kompetente Rechtsanwälte können die Anleger bei der Anmeldung der Forderungen unterstützen. Darüber hinaus können sie auch weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen. Denn die Insolvenzmasse reicht in der Regel nicht aus, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen. Da den Anlegern deshalb Verluste drohen, können auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden. Die Agrofinanz GmbH bot den Anlegern Investitionen in Ölpalmen und Kakaobäumen in Ecuador an. Das Unternehmen sicherte nicht nur regelmäßige Ausschüttungen zu, sondern versprach auch den Rückkauf der Anteile zu einem festen Preis. Laut der Finanzaufsicht BaFin habe das Unternehmen auf der Grundlage der sog. "Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge" gewerbsmäßig Gelder angenommen und die unbedingte Rückzahlung versprochen ohne über die notwenige Erlaubnis für dieses Einlagegengeschäft zu verfügen. Daher ordnete die Finanzaufsicht die Abwicklung und Rückzahlung der Gelder an. Dazu kam es durch die Insolvenz nicht mehr. Da die Agrofinanz GmbH ihr Einlagengeschäft ohne die nötige BaFin-Erlaubnis betrieben hat, dürften ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vorliegen und die Unternehmensverantwortlichen auch persönlich in der Haftung stehen. Forderungen können möglicherweise auch entstanden sein, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten fehlerhaft waren. Auch in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger über die Risiken der Geldanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html

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