ALAG startet Klageoffensive
Meldung von: Dr. Schulte & Partner - 08.11.2012 09:42 Uhr
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Rechtsanwalt Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt Sven Tintemann, der viele ALAG-Fälle in der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte betreut, teilt hierzu mit: ''Wir konnten in unserer Kanzlei bereits einen Anstieg von Klageverfahren bei den hier vertretenen Anlegern feststellen. Problematisch ist bei den Klagen, dass diese nunmehr deutschlandweit verteilt sind. Bisher hat das Oberlandesgericht Hamburg in zahlreichen Entscheidungen, in denen Anleger gegen die ALAG klagten, anlegerfreundlich entschieden. Danach ist die Gesellschaft nach Köln umgezogen, um durch den Sitzwechsel auch einen Rechtsprechungswechsel zu erreichen. Es lässt sich feststellen, dass zum Beispiel im Großraum München die Gerichte eher nicht anlegerfreundlich entscheiden. Es kann daher durchaus darauf ankommen, wo Gerichtsprozesse gegen die ALAG oder von Seiten der ALAG gegen die Anleger geführt werden.''
Der Experte rät daher den Anlegern, die bisher noch nicht von der ALAG verklagt worden sind, über eine Klage gegen die ALAG nachzudenken, damit diese vor dem Landgericht Köln oder gegebenenfalls auch vor dem Landgericht Hamburg eingereicht werden kann. "Nur wenn der Anleger zuerst klagt, kann ein ungünstiger Gerichtsstand vermieden werden", ist der Rat des Experten Rechtsanwalt Sven Tintemann.
Anleger, die sich an der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als atypisch stille Gesellschafter beteiligt haben, sollten sich daher auch jetzt noch an einen Rechtsanwalt wenden, der sich mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht auskennt.
Klagen gegen die ALAG sind bisher vor folgenden Gerichten erfolgreich gewesen:
- Landgericht Hamburg
- OLG Hamburg
- Landgericht Berlin
- Landgericht Hagen
Zudem wurde auch seitens der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner erfolgreich gegen einen Vermittler der ALAG-Beteiligung vor dem Landgericht Bad Kreuznach geklagt.
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München, außerhalb Berlin und München übernehmen wir selbstverständlich auch Mandate und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

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