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Amazon KDP stellt eBooks wegen Tippfehler kalt

Meldung von: Guido Keller - 03.05.2012 13:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Amazon KDP (Kindle Direct Publishing) macht die Veröffentlichung von eBooks rückgängig, wenn Kunden falsche Buchstaben und Fehler im Inhaltsverzeichnis melden



Welches Buch ist wohl ohne Fehler? Man stelle sich vor, ein Buchhändler lehnte den Verkauf von Büchern ab, weil sie irgendeinen Tippfehler haben. Genau dies macht nun Amazon durch sein Kindle Direct Publishing (KDP). In unserem Beispiel wird ein Klassiker des Zen-Buddhismus ("Denkoroku"), der seit mehr als einem halben Jahr für den Kindle erhältlich war, vorgeblich nach Kundenbeschwerde nicht mehr angeboten, sollten die von Amazon aufgeführten Fehler nicht beseitigt werden. Die Fehlermeldung sieht zunächst so aus:

"Bei einer Qualitätsüberprüfung Ihres Titels fanden wir, die folgende Probleme: Inhalt fehlt im Buch. Es gibt Tippfehler in Ihrem Buch. Deshalb wurde die Veröffentlichung rückgängig gemacht. Bitte nehmen Sie die notwendigen Änderungen vor und übermitteln Sie den Titel erneut." [sic!]

Hieraus hätte man schließen müssen, dass das Buch gar keinen Inhalt hat - und dennoch Tippfehler!? Um diesem Unsinn auf den Grund zu gehen, wurde nachgefragt, um welche Fehler es sich konkret handele. Hier die Antwort von Amazon KDP:

"In dem Inhaltsverzeichnis zu Beginn des Buches (Kindle location 8) sind mehr Kapitel enthalten als in dem Inhaltsverzeichnis am Ende (Kindle location 4504). (...) Desweiteren wurde auf Kindle location 4504 ein Tippfehler festgestellt. "TOUZU YIGING" müsste"TOUZI YIGING" lauten. Daher würden wir Sie bitten, dies in Ihrem Buch zu korrigieren."

Ein doppeltes Inhaltsverzeichnis ist zweifellos überflüssig, wenn jedoch am Anfang eines eBooks ein vollständiges steht, könnte man das zweite am Ende so übersehen wie die Werbung, die einen zuweilen auf den letzten Seiten eines Printtitels stört; zumal niemand zu einem Inhaltsverzeichnis verpflichtet ist. Wirklich grotesk wird die Angelegenheit aber, wenn Amazon sich als Korrekturleser mit sinologischem Background gebärdet. Das wäre gerade so, wie wenn der Drucker oder der Vertrieb eines Buches dem Verleger Vorschriften bezüglich eines Textes machen wollte. Ein solch irrsinniges Vorgehen, Kunden, die sich nicht an den Verlag, sondern an Amazon wenden, die Möglichkeit einzuräumen, einen Titel zumindest vorläufig der Veröffentlichung zu entziehen, dürfte schon bald rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Nach allem, was man über Jeff Bezos, den Gründer von Amazon, weiß, ist diese Erbsenzählerei im Amazon Kindle-Programm das Gegenteil von jenem gesunden Pragmatismus, der Bezos bisher auszeichnete. Jeder Verlag freut sich über Hinweise auf Fehler und wird selbst entscheiden, in welchem Umfang eine Korrektur vonnöten und rentabel ist. Die Deutungshoheit über das Buch, auch über das eBook, gebührt jedoch Autor und Verlag. Dies gilt, im Rahmen geltenden Rechtes, auch für die (Text-)Gestaltung. Gerade einem US-Amerikaner dürfte klar sein, dass "Freedom of speech" und "Freedom of expression" immer auch das Recht auf Fehler beinhalten.




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