ARAG Verbrauchertipps
Meldung von: ARAG SE - 30.09.2016 10:03 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Flugverspätung/Mietvertrag/Schmerzensgeld
Keine Entschädigung bei erheblicher Flugverspätung wegen einer Notfallübung
Der Urlauber war erst mit einer gut siebenstündigen Verspätung an seinem Reiseziel Hurgada in Ägypten gelandet. Nach EU-Recht forderte der enttäuschte Passagier daraufhin eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft. Doch vor Gericht zog er den Kürzeren. Wie kann das sein? Die ARAG Experten weisen auf den Grund der Verspätung hin: Eine Notfallübung am ägyptischen Flughafen hatte für diese Verspätung gesorgt: Kein Flieger durfte landen oder starten. Und da diese Notfallübung nicht in den Verantwortungsbereich der Airline fällt und darüber hinaus alle Versuche, mit Ausnahmegenehmigungen doch noch zu landen, gescheitert waren, muss die Fluggesellschaft für diesen Schaden nicht zahlen (Amtsgericht Rüsselsheim, Az.: 3 C 4758/14).
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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/
Sonderrechte im Mietvertrag für Studenten
Kurzfristige Studienplatzwechsel sind im Uni-Alltag nichts Ungewöhnliches. Mobilität wird sogar von Studenten erwartet. Für Vermieter, die nach Planungssicherheit suchen, gehören Studenten daher leider oft nicht zu den Lieblingsmietern. So hatte ein Vermieter in einem konkreten Fall versucht, die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten auszuhebeln, indem er einen zweijährigen Kündigungsausschluss in den Mietvertrag aufnahm. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass solche AGB-Klauseln bei Studenten meist unwirksam sind, da sie die studentischen Mieter unangemessen benachteiligen. Und so musste der betroffene Vermieter auch auf weitere Mietzahlungen seines studentischen Mieters verzichten, als dieser vorzeitig auszog (Amtsgericht Saarbrücken, Az.: 3 C 313/15).
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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Schmerzensgeld für Bus-Fahrgäste nach Vollbremsung
Wer schon einmal Bus gefahren ist, weiß, wie gefährlich es sein kann, wenn der Bus plötzlich bremst. Gut beraten sind dann diejenigen, die sich gut festhalten oder sitzen. Doch was passiert, wenn der Bus so heftig bremsen muss, dass Fahrgäste durch den Bus geschleudert werden, obwohl sie sitzen oder sich festhalten? Denn grundsätzlich gilt: Fahrgäste müssen generell selbst für sicheren Halt sorgen und sich ausreichend festhalten. Wenn sie während eines Fahrmanövers stürzen, ist davon auszugehen, dass sie dies nicht getan haben. Doch in Ausnahmefällen können sie Schmerzensgeld vom Busunternehmen fordern. Nach Auskunft der ARAG Experten kommt es dann darauf an, ob die Fahrgäste sich korrekt verhalten haben, es aber aufgrund eines untypischen Geschehensablaufes dennoch zum Schaden kam. In einem konkreten Fall sah der Busfahrer beim Ausweichen auf die Gegenfahrbahn ein entgegenkommendes Fahrzeug zu spät und bremste voll. Dabei verletzen sich einige Fahrgäste zum Teil schwer. Ihre Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hatte Erfolg (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 12 U 16/14).
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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
Der Urlauber war erst mit einer gut siebenstündigen Verspätung an seinem Reiseziel Hurgada in Ägypten gelandet. Nach EU-Recht forderte der enttäuschte Passagier daraufhin eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft. Doch vor Gericht zog er den Kürzeren. Wie kann das sein? Die ARAG Experten weisen auf den Grund der Verspätung hin: Eine Notfallübung am ägyptischen Flughafen hatte für diese Verspätung gesorgt: Kein Flieger durfte landen oder starten. Und da diese Notfallübung nicht in den Verantwortungsbereich der Airline fällt und darüber hinaus alle Versuche, mit Ausnahmegenehmigungen doch noch zu landen, gescheitert waren, muss die Fluggesellschaft für diesen Schaden nicht zahlen (Amtsgericht Rüsselsheim, Az.: 3 C 4758/14).
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Sonderrechte im Mietvertrag für Studenten
Kurzfristige Studienplatzwechsel sind im Uni-Alltag nichts Ungewöhnliches. Mobilität wird sogar von Studenten erwartet. Für Vermieter, die nach Planungssicherheit suchen, gehören Studenten daher leider oft nicht zu den Lieblingsmietern. So hatte ein Vermieter in einem konkreten Fall versucht, die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten auszuhebeln, indem er einen zweijährigen Kündigungsausschluss in den Mietvertrag aufnahm. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass solche AGB-Klauseln bei Studenten meist unwirksam sind, da sie die studentischen Mieter unangemessen benachteiligen. Und so musste der betroffene Vermieter auch auf weitere Mietzahlungen seines studentischen Mieters verzichten, als dieser vorzeitig auszog (Amtsgericht Saarbrücken, Az.: 3 C 313/15).
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Schmerzensgeld für Bus-Fahrgäste nach Vollbremsung
Wer schon einmal Bus gefahren ist, weiß, wie gefährlich es sein kann, wenn der Bus plötzlich bremst. Gut beraten sind dann diejenigen, die sich gut festhalten oder sitzen. Doch was passiert, wenn der Bus so heftig bremsen muss, dass Fahrgäste durch den Bus geschleudert werden, obwohl sie sitzen oder sich festhalten? Denn grundsätzlich gilt: Fahrgäste müssen generell selbst für sicheren Halt sorgen und sich ausreichend festhalten. Wenn sie während eines Fahrmanövers stürzen, ist davon auszugehen, dass sie dies nicht getan haben. Doch in Ausnahmefällen können sie Schmerzensgeld vom Busunternehmen fordern. Nach Auskunft der ARAG Experten kommt es dann darauf an, ob die Fahrgäste sich korrekt verhalten haben, es aber aufgrund eines untypischen Geschehensablaufes dennoch zum Schaden kam. In einem konkreten Fall sah der Busfahrer beim Ausweichen auf die Gegenfahrbahn ein entgegenkommendes Fahrzeug zu spät und bremste voll. Dabei verletzen sich einige Fahrgäste zum Teil schwer. Ihre Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hatte Erfolg (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 12 U 16/14).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
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