ARAG Verbrauchertipps
Meldung von: ARAG SE - 14.10.2016 12:01 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Siri/Sturm/Girocard
Siri ist Hackers Liebling!
Vielen ist ihr Smartphone lieb und teuer! Nachrichten, Kontakte und E-Mails sind dort gespeichert und dank der Sprachassistenten müssen nicht mal mehr die Tasten oder Eingabefelder bemüht werden. Doch Siri und ihre Schwestern sind nicht ganz unproblematisch, können doch Handys über sie gehackt werden. Um Kontrolle über das Gerät zu erlangen, muss der Hacker maximal fünf Meter vom Opfer entfernt sein. Wenn der Angriff erfolgreich war, kann der Hacker genau das gleiche mit dem Smartphone machen wie der Besitzer: Mails schreiben, Nachrichten lesen, Apps öffnen - alles umsonst und unter falschem Namen. Damit die Attacke erfolgreich verläuft, müssen allerdings das Mikrofon und Kopfhörer an dem Handy aktiviert sein. ARAG Experten raten deshalb dazu, diese Einstellungen immer zu deaktivieren, wenn sie nicht gebraucht werden.
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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/
Vorsicht bei Sturm
Bei einem spätsommerlichen Sturm muss jedem klar sein, dass es zu Windstößen kommen kann, die erheblichen Schaden anrichten können. Lässt man die nötige Vorsicht vermissen, verliert man unter Umständen wegen grober Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz. In einem beispielhaften Fall unterhielt ein 89 Jahre alter Mann eine Wohngebäudeversicherung. Als ein Sturm mit Windstärke 8 tobte, wurden das Markisentuch und der Gelenkarm der Markise über der Terrasse des alten Herren stark beschädigt. Er ließ die Schäden zu einem Preis von 1.785 Euro reparieren; diese Kosten wollte er von seiner Versicherung erstattet erhalten. Diese verweigerte unter dem Hinweis darauf, dass der Mann grob fahrlässig gehandelt habe, die Zahlung, da der Mann die fragliche Markise bei den ersten Anzeichen des aufziehenden Sturms nicht zur Gänze eingefahren hatte. Die zuständige Richterin gab der Versicherung Recht: Es müsse jedermann klar sein, gerade auch einem Mann mit langjähriger Lebenserfahrung, dass es bei Windstärke 8 zu Windstößen kommen könne, die auch eine moderne Markise zerstören können. Da der Kläger dies ignoriert hatte, bestand kein Versicherungsschutz mehr, erläutern ARAG Experten (AG München, Az.:112 C 31663/08).
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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/
Girocard - verschiedene Bezahlsysteme auf einer Karte
Girocard, Maestro, Vpay - Verbraucher sollten wissen, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt. Denn immer öfter müssen Kunden selbst entscheiden, mit welchem System sie ohne Bargeld bezahlen. Steckt die Bankkarte im Schlitz des Kassenterminals, tauchen zu diesem Zweck auf dem Bildschirm des kleinen, grauen Kästchens die zwei Wörter "Girocard" und "Maestro" auf. Je nach Karte können es auch "Girocard" und "Vpay" sein. Damit es weitergeht, muss sich der Kunde entscheiden. Derzeit ist es noch egal, welche Option man wählt. Aber die EU-Verordnung, die die neue Wahlmöglichkeit vorgibt, gilt als Wegbereiter für neue Verfahren. In Zukunft dürfte es daher wichtig sein, zu wissen, was sich hinter den Begriffen verbirgt. Die Girocard funktioniert in Deutschland - der Kunde gibt dafür die Zahlung per vierstelliger PIN frei, das Geld wird sofort vom Girokonto abgebucht. Genauso funktioniert es auch bei Maestro und Vpay, den Verfahren der großen Kreditkartenunternehmen Mastercard und Visa. Der Unterschied aus Kundensicht: Vpay funktioniert auch in Europa, Maestro sogar weltweit. Das ist laut ARAG Experten der Grund, warum deutsche Banken zusätzlich noch das Angebot der Konkurrenz auf die Bankkarten genommen haben. Sie wollen nicht, dass der Kunde im Ausland plötzlich nicht mehr mit der vertrauten Girocard bezahlen kann. Für die Bezahlsysteme der Kreditkartenanbieter fallen derzeit noch keine zusätzlichen Gebühren an - das kann sich in Zukunft aber ändern.
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Vielen ist ihr Smartphone lieb und teuer! Nachrichten, Kontakte und E-Mails sind dort gespeichert und dank der Sprachassistenten müssen nicht mal mehr die Tasten oder Eingabefelder bemüht werden. Doch Siri und ihre Schwestern sind nicht ganz unproblematisch, können doch Handys über sie gehackt werden. Um Kontrolle über das Gerät zu erlangen, muss der Hacker maximal fünf Meter vom Opfer entfernt sein. Wenn der Angriff erfolgreich war, kann der Hacker genau das gleiche mit dem Smartphone machen wie der Besitzer: Mails schreiben, Nachrichten lesen, Apps öffnen - alles umsonst und unter falschem Namen. Damit die Attacke erfolgreich verläuft, müssen allerdings das Mikrofon und Kopfhörer an dem Handy aktiviert sein. ARAG Experten raten deshalb dazu, diese Einstellungen immer zu deaktivieren, wenn sie nicht gebraucht werden.
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Vorsicht bei Sturm
Bei einem spätsommerlichen Sturm muss jedem klar sein, dass es zu Windstößen kommen kann, die erheblichen Schaden anrichten können. Lässt man die nötige Vorsicht vermissen, verliert man unter Umständen wegen grober Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz. In einem beispielhaften Fall unterhielt ein 89 Jahre alter Mann eine Wohngebäudeversicherung. Als ein Sturm mit Windstärke 8 tobte, wurden das Markisentuch und der Gelenkarm der Markise über der Terrasse des alten Herren stark beschädigt. Er ließ die Schäden zu einem Preis von 1.785 Euro reparieren; diese Kosten wollte er von seiner Versicherung erstattet erhalten. Diese verweigerte unter dem Hinweis darauf, dass der Mann grob fahrlässig gehandelt habe, die Zahlung, da der Mann die fragliche Markise bei den ersten Anzeichen des aufziehenden Sturms nicht zur Gänze eingefahren hatte. Die zuständige Richterin gab der Versicherung Recht: Es müsse jedermann klar sein, gerade auch einem Mann mit langjähriger Lebenserfahrung, dass es bei Windstärke 8 zu Windstößen kommen könne, die auch eine moderne Markise zerstören können. Da der Kläger dies ignoriert hatte, bestand kein Versicherungsschutz mehr, erläutern ARAG Experten (AG München, Az.:112 C 31663/08).
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Girocard - verschiedene Bezahlsysteme auf einer Karte
Girocard, Maestro, Vpay - Verbraucher sollten wissen, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt. Denn immer öfter müssen Kunden selbst entscheiden, mit welchem System sie ohne Bargeld bezahlen. Steckt die Bankkarte im Schlitz des Kassenterminals, tauchen zu diesem Zweck auf dem Bildschirm des kleinen, grauen Kästchens die zwei Wörter "Girocard" und "Maestro" auf. Je nach Karte können es auch "Girocard" und "Vpay" sein. Damit es weitergeht, muss sich der Kunde entscheiden. Derzeit ist es noch egal, welche Option man wählt. Aber die EU-Verordnung, die die neue Wahlmöglichkeit vorgibt, gilt als Wegbereiter für neue Verfahren. In Zukunft dürfte es daher wichtig sein, zu wissen, was sich hinter den Begriffen verbirgt. Die Girocard funktioniert in Deutschland - der Kunde gibt dafür die Zahlung per vierstelliger PIN frei, das Geld wird sofort vom Girokonto abgebucht. Genauso funktioniert es auch bei Maestro und Vpay, den Verfahren der großen Kreditkartenunternehmen Mastercard und Visa. Der Unterschied aus Kundensicht: Vpay funktioniert auch in Europa, Maestro sogar weltweit. Das ist laut ARAG Experten der Grund, warum deutsche Banken zusätzlich noch das Angebot der Konkurrenz auf die Bankkarten genommen haben. Sie wollen nicht, dass der Kunde im Ausland plötzlich nicht mehr mit der vertrauten Girocard bezahlen kann. Für die Bezahlsysteme der Kreditkartenanbieter fallen derzeit noch keine zusätzlichen Gebühren an - das kann sich in Zukunft aber ändern.
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Brigitta Mehring
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
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