Auf eigenes Risiko: Parken unter dem Kastanienbaum
Meldung von: Infocenter der R+V Versicherung - 23.09.2016 11:18 Uhr
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R+V-Infocenter: Schäden durch Herbstfrüchte gelten als "allgemeines Lebensrisiko" - andere Regeln für herabfallende Äste
Wiesbaden, 23. September 2016. Augen auf bei der Parkplatzsuche: Wer sein Auto unter einem Kastanienbaum parkt, muss im Herbst damit rechnen, dass die reifen Früchte auf sein Fahrzeug fallen. "Schäden durch Kastanien sind meist nicht über die Kfz-Versicherung abgedeckt, sondern gelten laut Rechtsprechung als allgemeines Lebensrisiko", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät Autofahrern deshalb, darauf zu achten, wo sie ihren Wagen abstellen. Für kleine Dellen durch herabfallende Kastanien oder Eicheln können sie weder private Baumbesitzer noch die Kommunen verantwortlich machen. Auch Warnschilder sind nicht vorgeschrieben.
Da Früchte wie Kastanien und Eicheln meist ohne erkennbaren Grund herunterfallen, sind entstandene Blechschäden in der Teilkasko-Versicherung nicht gedeckt. Ausnahme: Wenn beispielsweise ein Sturm mit mindestens Windstärke 8 die Kastanien heruntergefegt hat, kommt sie für die Reparaturkosten auf. Herrscht "normales" Herbstwetter, kann es sich unter Umständen um einen Schaden für die Vollkasko-Versicherung handeln - das hängt vom Einzelfall ab. Autofahrer sollten jedoch bei der Schadensmeldung an Selbstbeteiligung und Rückstufung denken.
Andere Regeln für herabfallende Äste
Andere Regeln gelten, wenn ein kompletter Ast abbricht. "Der Besitzer eines Baumes ist verpflichtet, die Allgemeinheit vor Gefahren zu schützen", so R+V-Experte Walter. Das bedeutet: Wenn der Baum erkennbar vorgeschädigt war, muss er damit rechnen, dass er für Schäden an parkenden Autos haften muss - weil er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist.
Da Früchte wie Kastanien und Eicheln meist ohne erkennbaren Grund herunterfallen, sind entstandene Blechschäden in der Teilkasko-Versicherung nicht gedeckt. Ausnahme: Wenn beispielsweise ein Sturm mit mindestens Windstärke 8 die Kastanien heruntergefegt hat, kommt sie für die Reparaturkosten auf. Herrscht "normales" Herbstwetter, kann es sich unter Umständen um einen Schaden für die Vollkasko-Versicherung handeln - das hängt vom Einzelfall ab. Autofahrer sollten jedoch bei der Schadensmeldung an Selbstbeteiligung und Rückstufung denken.
Andere Regeln für herabfallende Äste
Andere Regeln gelten, wenn ein kompletter Ast abbricht. "Der Besitzer eines Baumes ist verpflichtet, die Allgemeinheit vor Gefahren zu schützen", so R+V-Experte Walter. Das bedeutet: Wenn der Baum erkennbar vorgeschädigt war, muss er damit rechnen, dass er für Schäden an parkenden Autos haften muss - weil er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist.
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Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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