Aufhebungsvertrag unterzeichnen? Nachteile für Arbeitnehmer
Meldung von: Bredereck & Willkomm - 03.11.2016 15:22 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bevor es zu einer Kündigung kommt, setzen Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht selten gehörig unter Druck, um ihn dazu zu bewegen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Damit schützt sich der Arbeitgeber nämlich vor dem Risiko, dass der Arbeitnehmer später die ausgesprochene Kündigung vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage angreift.
Aufhebungsvertrag häufig günstiger für Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages oftmals Vorteile gegenüber einer Kündigung des Arbeitnehmers. Greift nämlich der Arbeitnehmer die Kündigung später mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts, besser noch eines Fachanwalts für Arbeitsrecht an, kann er dadurch in der Regel deutlich bessere Konditionen aushandeln (speziell eine höhere Abfindung). Arbeitgeber kommen deshalb in der Regel mit einem Aufhebungsvertrag günstiger weg.
Aufhebungsverträge für Arbeitnehmer eher nachteilhaft
Daraus ergibt sich logischerweise, dass es für Arbeitnehmer in der Regel ungünstiger ist, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, als die Kündigung anzugreifen. Das ergibt sich zum einen daraus, dass bei einer Vereinbarung vor dem Arbeitsgericht in der Regel bessere Konditionen herauskommen. Zum anderen ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages auch mit erheblichen Nachteilen beim Bezug von Arbeitslosengeld verbunden, sofern der Arbeitnehmer noch keinen neuen Job hat. Hier drohen einmal eine Sperrzeit von drei Monaten, in denen es kein Arbeitslosengeld gibt, und zudem auch noch das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Somit bleibt unter Umständen von der Abfindung wenig bis gar nichts übrig.
Kosten für einen Fachanwalt als Abschreckungsgrund?
Oftmals zögern Arbeitnehmer mit der Beauftragung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht wegen der damit verbundenen Kosten. Dabei muss man folgendes berücksichtigen: Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. In der Regel gelingt es dem Fachmann, die entstehenden Kosten (und deutlich mehr) auf die Abfindungssumme aufzuschlagen. Die Kosten werden außerdem von der Steuer abgesetzt. Die wirtschaftlichen Nachteile im Falle eines ungünstigen Aufhebungsvertrages sind in der Regel um ein Vielfaches höher, als die entstehenden Kosten.
Rechtsschutzversicherung muss zahlen
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag vorlegt, ist ein Rechtschutzversicherungsfall entstanden. Die Rechtsschutzversicherung muss Deckungszusage erteilen, dies wurde inzwischen höchstrichterlich vom Bundesgerichtshof entschieden.
Was wir für Sie tun können
Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen. Sie sollte unbedingt vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages oder eines Abwicklungsvertrages rechtliche Beratung einholen. Wenn Sie es unterschrieben haben, ist regelmäßig kaum noch etwas auszurichten.
Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch die Möglichkeiten auf die jeweilige Situation zu reagieren. Möglicherweise sind ihre Handlungsoptionen besser, als Sie zunächst annehmen.
Wer wir sind
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Kündigungsschutz tätig. Gemeinsam haben sie das Handbuchs Arbeitsrecht der Stiftung Warentest verfasst. Auf dem YouTube-Kanal Fernsehanwalt werden ständig aktuelle Rechtsprobleme aus dem Alltag vorgestellt und dazu praxisnahe Lösungen präsentiert.
26.10.2016
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 € zuzüglich MwSt.
Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
Arbeitsrecht
Aufhebungsvertrag häufig günstiger für Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages oftmals Vorteile gegenüber einer Kündigung des Arbeitnehmers. Greift nämlich der Arbeitnehmer die Kündigung später mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts, besser noch eines Fachanwalts für Arbeitsrecht an, kann er dadurch in der Regel deutlich bessere Konditionen aushandeln (speziell eine höhere Abfindung). Arbeitgeber kommen deshalb in der Regel mit einem Aufhebungsvertrag günstiger weg.
Aufhebungsverträge für Arbeitnehmer eher nachteilhaft
Daraus ergibt sich logischerweise, dass es für Arbeitnehmer in der Regel ungünstiger ist, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, als die Kündigung anzugreifen. Das ergibt sich zum einen daraus, dass bei einer Vereinbarung vor dem Arbeitsgericht in der Regel bessere Konditionen herauskommen. Zum anderen ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages auch mit erheblichen Nachteilen beim Bezug von Arbeitslosengeld verbunden, sofern der Arbeitnehmer noch keinen neuen Job hat. Hier drohen einmal eine Sperrzeit von drei Monaten, in denen es kein Arbeitslosengeld gibt, und zudem auch noch das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Somit bleibt unter Umständen von der Abfindung wenig bis gar nichts übrig.
Kosten für einen Fachanwalt als Abschreckungsgrund?
Oftmals zögern Arbeitnehmer mit der Beauftragung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht wegen der damit verbundenen Kosten. Dabei muss man folgendes berücksichtigen: Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. In der Regel gelingt es dem Fachmann, die entstehenden Kosten (und deutlich mehr) auf die Abfindungssumme aufzuschlagen. Die Kosten werden außerdem von der Steuer abgesetzt. Die wirtschaftlichen Nachteile im Falle eines ungünstigen Aufhebungsvertrages sind in der Regel um ein Vielfaches höher, als die entstehenden Kosten.
Rechtsschutzversicherung muss zahlen
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag vorlegt, ist ein Rechtschutzversicherungsfall entstanden. Die Rechtsschutzversicherung muss Deckungszusage erteilen, dies wurde inzwischen höchstrichterlich vom Bundesgerichtshof entschieden.
Was wir für Sie tun können
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26.10.2016
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