Auto: Richtig ausgerüstet in der kalten Jahreszeit
Meldung von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. - 10.11.2016 11:23 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Winterreifen vermeiden Hakeleien mit der Kfz Versicherung
Düsseldorf, 10. November 2016 - Trotz goldener Herbsttage naht der Winter und mit ihm verschlechtern sich die Straßen- und Sichtverhältnisse. Ein besonderes Augenmerk vieler Autofahrer gilt daher jetzt der Bereifung. Denn es ist erwiesen, dass Winterreifen bei niedrigen Temperaturen sowie bei Matsch und Schnee eine bessere Bodenhaftung von Fahrzeugen garantieren als die Sommerbereifung. Kein Wunder also, dass sie auch beim Versicherungsschutz eine Rolle spielen: "Nicht nur die Straßenverkehrsordnung, auch die Kfz-Versicherer legen bei winterlichen Verhältnissen Wert auf eine angemessene Ausrüstung", informiert Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Die Versicherungen machen Winterreifen zwar nicht zur Pflicht und sie zahlen aus der Kfz-Haftpflicht auf jeden Fall den Schaden des Unfallgegners. "Sie können jedoch die Kasko-Entschädigung für den Eigenschaden kürzen - wenn nachgewiesen wird, dass die Unfallfahrt mit Sommerreifen "grob fahrlässig" war", betont Klaus-Dieter Spauszus. Letzteres liegt beispielsweise vor, wenn man mit abgefahrenen Sommerreifen ins winterliche Hochgebirge fährt. Dann sind Probleme mit der eigenen Kfz-Versicherung nicht auszuschließen. "Stellt sich nämlich heraus, dass der Unfall mit Winterreifen hätte vermieden werden können, könnte es durchaus zu einem regen Schriftverkehr mit dem eigenen Versicherer kommen."
Wer es also nicht auf eine bürokratisch-juristische Hakelei ankommen lassen will, der wechselt jetzt von Sommer- auf Winterreifen. Dabei ist auch auf ausreichende Profiltiefe von vier Millimetern zu achten. Denn bei abgefahrenen Pneus riskiert man ebenfalls Ärger mit der Versicherung. Auch diejenigen, die ganz schlau sein wollten und mit ihrer Versicherung einen Vertrag mit der Klausel "Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit" vereinbarten, kommen gleichwohl nicht ungeschoren davon. Auch ihnen droht eine Kürzung der Versicherungsleistung.
Einen Tipp zum Schluss haben die Versicherungskaufleute: Seit 2010 besteht in Deutschland eine generelle Winterreifenpflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch etc. Wird man bei diesen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt, sind 60 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrszentralregister fällig. Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Sie sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol).
Auch im europäischen Ausland wie Frankreich, Österreich, Finnland ist Winterbereifung für eine bestimmte Jahresperiode vorgeschrieben. Vor der geplanten Winterreise sollte man sich daher unbedingt über die aktuellen Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes erkundigen.
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Die Versicherungen machen Winterreifen zwar nicht zur Pflicht und sie zahlen aus der Kfz-Haftpflicht auf jeden Fall den Schaden des Unfallgegners. "Sie können jedoch die Kasko-Entschädigung für den Eigenschaden kürzen - wenn nachgewiesen wird, dass die Unfallfahrt mit Sommerreifen "grob fahrlässig" war", betont Klaus-Dieter Spauszus. Letzteres liegt beispielsweise vor, wenn man mit abgefahrenen Sommerreifen ins winterliche Hochgebirge fährt. Dann sind Probleme mit der eigenen Kfz-Versicherung nicht auszuschließen. "Stellt sich nämlich heraus, dass der Unfall mit Winterreifen hätte vermieden werden können, könnte es durchaus zu einem regen Schriftverkehr mit dem eigenen Versicherer kommen."
Wer es also nicht auf eine bürokratisch-juristische Hakelei ankommen lassen will, der wechselt jetzt von Sommer- auf Winterreifen. Dabei ist auch auf ausreichende Profiltiefe von vier Millimetern zu achten. Denn bei abgefahrenen Pneus riskiert man ebenfalls Ärger mit der Versicherung. Auch diejenigen, die ganz schlau sein wollten und mit ihrer Versicherung einen Vertrag mit der Klausel "Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit" vereinbarten, kommen gleichwohl nicht ungeschoren davon. Auch ihnen droht eine Kürzung der Versicherungsleistung.
Einen Tipp zum Schluss haben die Versicherungskaufleute: Seit 2010 besteht in Deutschland eine generelle Winterreifenpflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch etc. Wird man bei diesen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt, sind 60 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrszentralregister fällig. Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Sie sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol).
Auch im europäischen Ausland wie Frankreich, Österreich, Finnland ist Winterbereifung für eine bestimmte Jahresperiode vorgeschrieben. Vor der geplanten Winterreise sollte man sich daher unbedingt über die aktuellen Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes erkundigen.
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Klaus-Dieter Spauszus
Werstener Dorfstraße 85
40591 Düsseldorf
0211-727577
service@klaus-spauszus.de
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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.
Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de
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