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Beamten auf Widerruf und die Krankenversicherungspflicht

Meldung von: VUMAK GmbH - Versicherungsmakler München
 - 16.08.2016 10:56 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Beim Einstieg in den praktischen Schulalltag sollten junge Lehramtsanwärter auch über ihre Krankenversicherung nachdenken

Beamten auf Widerruf und die Krankenversicherungspflicht
(Bildquelle: shutterstock.com / Petr Klempa)
Während in Bayern die Sommerferien gerade erst begonnen haben, neigen sie sich in manchen Bundesländern schon wieder dem Ende zu. Dies bedeutet für viele Referendare den praktischen Einstieg in den Schulalltag. Das Referendariat ist nach dem abgeschlossenen Studium der Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst und stellt somit für Lehrer den zweiten wichtigen Schritt auf der Berufsleiter hin zum Beamten auf Lebenszeit dar. Dafür werden sie zunächst offiziell zu Beamten auf Widerruf ernannt und werden zu sogenannten Beamtenanwärtern.

Doch nicht nur beruflich ändert sich so einiges für die jungen Lehramtsanwärter. Mit der Ernennung erhalten sie auch das Recht auf Beihilfe von ihrem Dienstherren. Das bedeutet, dass dieser sich im Krankheitsfall an den Gesundheitskosten anteilig beteiligt. Dies tut er allerdings nur, wenn der Rest der Kosten durch eine private Krankenversicherung (PKV) abgesichert ist.

"Viele junge Referendare sind sich gar nicht bewusst, dass sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung haben", sagt Stephan Mayer, der als unabhängiger Versicherungsmakler für die VUMAK GmbH arbeitet. Dabei gibt es gute Gründe, die für die private Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe sprechen. Denn sie bietet mit dem richtigen Tarif die besseren Leistungen und ist gerade für junge Beamtenanwärter besonders günstig. Denn während dieser Phase wird meist auf Altersrückstellungen verzichtet, falls das Dienstverhältnis am Ende doch nicht in einer Beamtenlaufbahn auf Lebenszeit enden sollte. Dadurch werden die Tarife niedriger und die Lehramtsanwärter verschenken nicht unnötig Geld.

Somit bedeutet die Ernennung zum Beamten auf Widerruf für die Referendare nicht nur, sich auf den praktischen Schulalltag gedanklich einzustellen, sondern sie erfordert auch echten Handlungsbedarf, wenn es um die wichtigen Themen wie Beihilfe, Krankenversicherung, Dienstunfähigkeit und Diensthaftpflicht geht. Vor einem Versicherungsabschluss sollte sich der angehende Beamte jedoch unbedingt umfassend beraten lassen. "Gerade die private Krankenversicherung ist ein äußerst kompliziertes Produkt", sagt Stephan Mayer, "welches für einen Laien sehr schwer durchschaubar ist." Welcher Tarif für den Einzelnen der richtige ist, lässt sich pauschal nicht sagen, sondern er muss auf die individuelle Lebenssituation und den Gesundheitszustand angepasst werden. Damit am Ende nicht wichtige Leistungen in dem abgeschlossenen Tarif fehlen und der junge Referendar auf unnötigen Kosten sitzenbleibt.

Mehr Informationen: http://www.vumak.de/private-krankenversicherung-beamte.html

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VUMAK GmbH - Versicherungsmakler München

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