Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (18.11.2013):
Meldung von: Ciper & Coll. - 18.11.2013 08:09 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Landgericht Hildesheim - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Verzögerte Diagnose eines Prostatakarzinoms, LG Hildesheim, Az. 4 O 282/11
Chronologie:
Der Kläger befand sich beim Beklagten, einem Facharzt für Urologie, in regelmässiger Behandlung. Hierbei unterliess es der Beklagte, trotz erhöhter PSA-Werte eine adäquate Massnahme zu ergreifen. Bereits 2003 hätte reagiert werden müssen, so dass es zu einem vierjährigen Zeitverlust kam. Seit dem Vorfall leidet der Kläger an Impotenz und Inkontinenz.
Verfahren:
Bereits im Vorfeld der gerichtlichen Inanspruchnahme war die Schlichtungsstelle der Norddeutschen Ärztekammern mit dem Vorfall betraut (Az. 933/09). Im Ergebnis kam die Stelle dazu, dass Schadenersatzansprüche begründet seien. Das Landgericht Hildesheim hat den Chefarzt einer Universitätsklinik zur Begutachtung beauftragt. Dieser stellte eine Fehlerhaftigkeit der Behandlung heraus, so dass das Gericht den Parteien zu einem pauschalen Vergleich anriet, wonach der Kläger eine Entschädigung von 25.000,- Euro erhält.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Verzögerte Karzinomdiagnosen stellen einen Standardfall im Bereich des Arzthaftungsrechtes dar. In der Regel führt eine zeitliche Verzögerung zu erheblichen gesundheitlichen Folgen, da die Karzinomerkrankung weiter fortgeschritten ist, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LLM.
Verzögerte Diagnose eines Prostatakarzinoms, LG Hildesheim, Az. 4 O 282/11
Chronologie:
Der Kläger befand sich beim Beklagten, einem Facharzt für Urologie, in regelmässiger Behandlung. Hierbei unterliess es der Beklagte, trotz erhöhter PSA-Werte eine adäquate Massnahme zu ergreifen. Bereits 2003 hätte reagiert werden müssen, so dass es zu einem vierjährigen Zeitverlust kam. Seit dem Vorfall leidet der Kläger an Impotenz und Inkontinenz.
Verfahren:
Bereits im Vorfeld der gerichtlichen Inanspruchnahme war die Schlichtungsstelle der Norddeutschen Ärztekammern mit dem Vorfall betraut (Az. 933/09). Im Ergebnis kam die Stelle dazu, dass Schadenersatzansprüche begründet seien. Das Landgericht Hildesheim hat den Chefarzt einer Universitätsklinik zur Begutachtung beauftragt. Dieser stellte eine Fehlerhaftigkeit der Behandlung heraus, so dass das Gericht den Parteien zu einem pauschalen Vergleich anriet, wonach der Kläger eine Entschädigung von 25.000,- Euro erhält.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Verzögerte Karzinomdiagnosen stellen einen Standardfall im Bereich des Arzthaftungsrechtes dar. In der Regel führt eine zeitliche Verzögerung zu erheblichen gesundheitlichen Folgen, da die Karzinomerkrankung weiter fortgeschritten ist, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LLM.

Ciper & Coll.
Dirk Ciper
schwanenmarkt 14
40213 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207

Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt.

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