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Das erste Galaxy Tab 10.1 kommt zurück

Meldung von: - 29.08.2012 13:35 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Das erste Galaxy Tab 10.1 kommt zurück
Am Wochenende ist das Urteil der Jury im Patentstreit zwischen Apple und Samsung veröffentlicht worden. Im Urteil gibt die Jury dem Kläger Apple Recht, dass Samsung Design und Funktionen des iPhones kopiert habe. Nun will das Unternehmen aus Cupertino ein Verkaufsverbot gegen insgesamt 8 Galaxy Smartphones erreichen. Dies wollen die Koreaner mit allen Mitteln verhindern und zudem auch noch das Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 zu Fall bringen. Dies ist das einzige Produkt das kein Designpatent Apples verletzt.

Der Streit um Patente hat einen neuen Höhepunkt erreicht. In dem derzeit wohl wichtigsten Prozess hat Apple in nahezu allen Anklagepunkten Recht bekommen, während der Konkurrent Samsung verlor. Nicht einem einzigen Antrag der Koreaner wurde zugestimmt. Insgesamt haben die Geschworenen Patentverletzungen an 28 Geräten von Samsung festgestellt und gegen 8 davon will Apple nun ein Verkaufsverbot erwirken. Es handelt sich um vier Modelle des Galaxy S2, welches zwar bereits einen Nachfolger hat, aber immer noch eine wichtige Alternative zum neuen Flaggschiff Galaxy S3 darstellt. Darüber hinaus will Apple noch zwei Modelle des Galaxy S, sowie das Droid Charge und Galaxy Prevail vom Markt verbannen.

Samsung erklärte, dass das Unternehmen mit allen Mitteln dagegen kämpfen will, dass das nicht passiert. Das Problem liegt allerdings darin, dass sechs Geräte der Galaxy S Reihe auch Designpatente verletzen. Lediglich das Galaxy Tab 10.1 schnitt gut ab. Die Jury erklärte, dass Sie keinen Verstoß gegen Apples Patent des Designs erkennen können. Die verletzten Softwarepatente kann Samsung problemlos entfernen.

Deutsche Gerichte haben anders entschieden und das Tablet komplett vom deutschen Markt genommen. Daraufhin hat Samsung das Design für Deutschland überarbeitet. Das Galaxy Tab 10.1N Zubehör ähnelt dem des Vorgängers allerdings stark und ist nahezu identisch. Samsung hat zwar das Design überarbeitet, jedoch die Maße weitestgehend so belassen wie sie waren. Aus diesem Grund können zum Beispiel auch Galaxy Tab 10.1N Hüllen für beide Tabletmodelle verwendet werden. Technisch gab es keine brisanten Änderungen. Allerdings hat das „deutsche“ Galaxy Tab ein aktuelles Betriebssystem vorinstalliert. Die Anschlüsse für das Galaxy Tab 10.1N Ladekabel sind aber auch gleich geblieben. Somit kann dieses Ladekabel alle bisher verfügbaren Galaxy Tabs aufladen.

Das amerikanische Urteil könnte nun dafür sorgen, dass in Deutschland auch das erste Galaxy Tab 10.1 wieder verkauft werden darf. Sollte Samsung in den USA Recht bekommen und das Verkaufsverbot wird aufgehoben, könnte das Unternehmen dieses als Vorlage nehmen um das Tablet wieder in Deutschland zu verkaufen. Wahrscheinlich wäre dann sogar, dass Apple Schadensersatz an Samsung zahlen müsste.

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