Interessante Artikel

Sind Casino-Vergleichsportale seriös?

 

Interessante Links

301 Moved Permanently

301 Moved Permanently


nginx


 

Toplisten

» Domainwert
» Pagerank
» Backlinks
» Alexa Rank
» Eurowert

 

Letzte Domainbewertungen

»  wew.lets-swing.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 59,22 €
wew.lets-swing.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 91,94 €
www.gymx9.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.com
DomWert: 16,81 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.gymx9.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.x9nrg.com
DomWert: 16,78 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.x9nrg.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.damenglanz.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 82,75 €
www.damenglanz.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.metafreak.io
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 20,94 €
www.metafreak.io - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.berliner-buchdruck.de
DomWert: 18,02 / 100 Pkt. - 80,02 €
www.berliner-buchdruck.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  shop.ai
DomWert: 17,36 / 100 Pkt. - 30,62 €
shop.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.lern.ai
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 24,13 €
www.lern.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.photovoltaik-aurich.d...
DomWert: 17,22 / 100 Pkt. - 73,52 €
www.photovoltaik-aurich.d... - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage

 

Haftungsausschluss

Die auf Domainwert24.de veröffentlichten Meldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an Domainwert24.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Patientenrecht

Meldung von: HARTZKOM - 21.05.2013 10:26 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Pflege-Benotung läuft weiter Die gesetzlichen Regelungen zur Veröffentlichung von "Schulnoten" zur Beurteilung der Qualität von Pflegeheimen sind nicht verfassungswidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor. Laut D.A.S. werden seit 2009 Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen benotet. Das Gericht wies die Klage zurück, weil die Einrichtung im konkreten Fall durch die Benotung keinen Nachteil erlitten habe.
BSG, Az. B 3 P 5/12 R

Hintergrundinformation:
Seit Juli 2009 werden Pflegeeinrichtungen für Senioren im Auftrag der Pflegekassen durch den Medizinischen Dienst der Kassen überprüft. Dies passiert aufgrund einer gesetzlichen Regelung in §§ 114 ff. des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Die Heime müssen die Prüfung ermöglichen. Seit 2011 muss diese einmal im Jahr erfolgen. Ab 1. Januar 2014 sind vollstationäre Pflegeheime ferner gesetzlich verpflichtet, die Landesverbände der Pflegekassen nach einer Prüfung darüber zu informieren, wie die ärztliche Versorgung in den Einrichtungen geregelt ist und welche Vereinbarungen mit Apotheken hinsichtlich der Medikamentenversorgung bestehen. Nicht alle Pflegeheime sind mit dieser Überprüfung glücklich - immerhin bekommen sie Schulnoten, die jeder im Internet nachlesen kann (siehe etwa: http://www.pflegelotse.de ). Vielfach werden jedoch auch die Benotungskriterien kritisiert - hat doch fast jedes deutsche Pflegeheim die Note 1. Viele Kriterien stehen dabei bereits im Gesetz. Der Fall: Ein Pflegeheim in Köln hatte zunächst die Note 3,3 bekommen. Der Träger der Einrichtung reichte Klage ein. Die Beurteilung wurde daraufhin zurückgezogen und nicht veröffentlicht. Nun ging der Träger jedoch gegen die Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse als solche vor: Diese sei rechtswidrig. Das Urteil: Das Bundessozialgericht sah hier nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung kein Rechtsschutzbedürfnis und wies die Klage als formal unzulässig ab: Das Heim habe durch die nicht veröffentlichte Beurteilung keinen Nachteil erlitten, die Berufsfreiheit des Heimträgers sei nicht verletzt. Grundsätzlich sei die gesetzliche Regelung über die Veröffentlichung der Prüfberichte durch die Kassen (§ 155 Abs. 1a SGB XI) nicht verfassungswidrig.
Bundessozialgericht, Beschluss vom 16.05.2013, Az. B 3 P 5/12 R

Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal


Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutzversicherung als Quelle an.

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
E-Mail: das@hartzkom.de
Telefon: 089 6275-1613
Homepage: http://www.das.de


Firmenbeschreibung:
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
E-Mail: das@hartzkom.de
Telefon: 089 9984610
Homepage: http://www.hartzkom.de


» © 2025 by Domainwert24.de. Alle Rechte vorbehalten. «
» pd Domainbewertung V2.1.6 © 2011-2025 by pd81.net - PHP Scripte. «