Drachen im Sturzflug: Wer haftet bei einem Unfall?
Meldung von: Infocenter der R+V Versicherung - 04.11.2016 10:21 Uhr
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R+V-Infocenter: Privathaftpflicht-Versicherung deckt Schäden in der Regel ab -Drachen mit sehr langen Schnüren gelten weiterhin als Luftsportgeräte
Wiesbaden, 4. November 2016. Schwungvoll durch die Lüfte: Wenn die Herbstwinde aufziehen, beginnt traditionell die Zeit der Drachenflieger. Doch die bunten Fluggeräte können hohe Geschwindigkeiten erreichen und beim Absturz ernsthafte Verletzungen oder teure Schäden verursachen. "Unfälle mit Drachen sind normalerweise über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt - zumindest solange sie nicht höher als 30 Meter steigen können", sagt Ferenc Földhazi, Haftpflicht-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Ansonsten benötigen sie eine spezielle Absicherung.
Bis 2012 galten alle Drachen als Luftfahrzeuge und waren von der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. "Jetzt betrifft dies nur noch Drachen, die mehr als 30 Meter über den Boden aufsteigen können", erklärt R+V-Experte Földhazi. Wer einen solchen Drachen steigen lässt, braucht dafür eine spezielle Versicherung. Das kann eine eigene Police oder eine Ergänzung zum bestehenden Vertrag sein. Zudem gibt es weitere Einschränkungen: Zum Beispiel müssen diese Drachen - ähnlich wie Drohnen - einen Sicherheitsabstand zu Flughäfen halten.
Menschenansammlungen meiden
Doch auch mit "normalen" Kinderdrachen sind Unfälle keine Seltenheit. Deshalb sollten sich unerfahrene Nutzer und Kinder ein möglichst freies Gelände suchen - je weniger Menschen, Gebäude und Bäume in der Nähe sind, desto besser. "Rund um Stromleitungen, Menschenansammlungen, Autobahnen und Flughäfen ist Drachenfliegen grundsätzlich tabu", so R+V-Experte Földhazi.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Bei starkem Wind sollten Kinder keine Drachen steigen lassen.
- Auch zu große Spannweiten sind für sie gefährlich, weil sie schnell die Kontrolle über das Gerät verlieren können.
- Wichtig zu wissen: Drachen für Erwachsene unterliegen unter Umständen der Luftverkehrsordnung. Ist das Fluggerät etwa schwerer als 5 Kilogramm oder ragt die Leine länger als 100 Meter in den Himmel, ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.
Bis 2012 galten alle Drachen als Luftfahrzeuge und waren von der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. "Jetzt betrifft dies nur noch Drachen, die mehr als 30 Meter über den Boden aufsteigen können", erklärt R+V-Experte Földhazi. Wer einen solchen Drachen steigen lässt, braucht dafür eine spezielle Versicherung. Das kann eine eigene Police oder eine Ergänzung zum bestehenden Vertrag sein. Zudem gibt es weitere Einschränkungen: Zum Beispiel müssen diese Drachen - ähnlich wie Drohnen - einen Sicherheitsabstand zu Flughäfen halten.
Menschenansammlungen meiden
Doch auch mit "normalen" Kinderdrachen sind Unfälle keine Seltenheit. Deshalb sollten sich unerfahrene Nutzer und Kinder ein möglichst freies Gelände suchen - je weniger Menschen, Gebäude und Bäume in der Nähe sind, desto besser. "Rund um Stromleitungen, Menschenansammlungen, Autobahnen und Flughäfen ist Drachenfliegen grundsätzlich tabu", so R+V-Experte Földhazi.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Bei starkem Wind sollten Kinder keine Drachen steigen lassen.
- Auch zu große Spannweiten sind für sie gefährlich, weil sie schnell die Kontrolle über das Gerät verlieren können.
- Wichtig zu wissen: Drachen für Erwachsene unterliegen unter Umständen der Luftverkehrsordnung. Ist das Fluggerät etwa schwerer als 5 Kilogramm oder ragt die Leine länger als 100 Meter in den Himmel, ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.
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Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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