Dunkle Zeiten für Steuersünder
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 17.05.2013 10:24 Uhr
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Begründet hat der BGH sein Vorgehen damit, dass bei der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe eine Bewährungsstrafe dem Grunde nach schon nicht in Betracht käme. An eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe sei nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe zu denken.
Vorliegend soll nach Ansicht des Landgerichts ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung existiert haben. Obwohl der BGH dem zustimmte, kritisierte er die Strafbemessung des Landgerichts. Diese würde Mängel aufweisen, so der Bundesgerichtshof. Der BGH hält daher auch in diesem Fall weiterhin an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach eine Bewährungsstrafe bei einer Steuerhinterziehung in einem derartigen Ausmaß nur anzunehmen sei, sofern gewichtige Milderungsgründe zugunsten des Beschuldigten vorliegen würden.
Zu einer Wirtschaftsstraftat kann es schneller und häufiger kommen, als gemeinhin angenommen wird. Um dies abzuwenden, ist es ratsam, einen im Wirtschaftsrecht und Steuerstrafrecht tätigen Rechtsanwalt heranzuziehen. Ein solcher kann über gegenwärtige gerichtliche Entscheidungen informieren und einzelfallbezogen strafrechtliche Gutachten erstellen.
Sollte es bereits zu einem Wirtschaftsstrafverfahren gekommen sein, ist es angesichts der hohen juristischen Qualifikationen von Staatsanwaltschaft und Wirtschaftsstrafkammern besonders wichtig, eine Verteidigung durch einen im Wirtschaftsstrafrecht versierten Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Dieser kann das hochkomplexe Strafverfahren in verständlicher Form aufbereiten und prüfen, welche Möglichkeiten und Chancen im Einzelfall bestehen.
Ein Rechtsanwalt kann Betroffenen neben deren Strafverteidigung zugleich strafrechtliche Gutachten erstellen oder hinsichtlich strafrechtlicher Compliance Themen beraten. Ferner kann ein Rechtsanwalt über die höchstrichterliche Rechtsprechung aufklären und das das hochkomplexe Strafverfahren in verständlicher Form vorbereiten, sodass Betroffenen im Hinblick auf das folgende Strafverfahren alle Chancen offen stehen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Hohenzollernring 21-23
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