Durchsetzung von Ansprüchen der Anleger des Schifffonds MS "Frisia Alster" MS "Cuxhaven"
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 27.05.2013 10:40 Uhr
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Möglicherweise könnte dies durch Schadensersatzansprüche gegen die Berater gelingen. Denn fehlerhafte Beratung und Prospekte im Zusammenhang mit dem Schifffonds können Ansprüche begründen. Eine fehlerhafte Beratung ist schon dann anzunehmen, wenn die Anleger bei Zeichnung des Fonds nicht über mögliche Risiken informiert wurden und eben dieser Informationsmangel zur Zeichnung der Anlage geführt haben. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Schifffonds scheint es vermehrt zu Beratungs- und Prospektfehlern gekommen zu sein.
Ein wichtiger Punkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen könnte die genutzte Anlagesumme für den Erwerb der Schiffe sein. Offenbar betrug der Anteil des Anlegerkapitals am Kauf und Bau der Schiffe nur einen kleinen Teil. Der Rest wurde über Kredite finanziert. Der Anteil der Fremdfinanzierung sorgt für eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Zahlungsunfähigkeit der Schiffe. Ein weiteres Problem stellt die Verwendung von investierten Geldern für Vertriebskosten dar. Es heißt, dass 17% der angelegten Summe an die Vertriebsgesellschaften gezahlt wurde. Die unzureichende Unterrichtung der Anleger seitens der Berater, insbesondere über die großen wirtschaftlichen Risiken kann zu einem Schadensersatzanspruch führen.
Anlegern des Schifffonds ist es zu raten, sich an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden. Vor dem Hintergrund möglicher Fehler kann ein Rechtsanwalt dabei helfen etwaige Schadensersatzansprüche zu prüfen und geltend zu machen, so dass das angelegte Geld eventuell noch gesichert werden kann.
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