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Eigentumswohnung kaufen: «Viele Wohnungskäufer unterschreiben unbesehen einen Vertrag»

Meldung von: - 28.07.2012 08:55 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Eigentumswohnung kaufen: «Viele Wohnungskäufer unterschreiben unbesehen einen Vertrag»
Stockwerkeigentum in der Schweiz boomt, doch die rechtlichen Grundlagen sind vielen Leuten zu wenig vertraut. Der Schweizer Stockwerkeigentümerverband (SSTV) bietet Beratung und Unterstützung. Das liegt im Interesse aller Stockwerkeigentümer.

Stockwerkeigentum boomt in der Schweiz - Der Stockwerkeigentümerverband (SSTV) bietet Beratung und Unterstützung

Zürich, 27. Juli 2012. Der Wohnungsbau in der Schweiz läuft nach wie vor auf hohen Touren. Das Beratungsunternehmen Wüest & Partner schätzt aufgrund der Vorjahreszahlen und Baubewilligungen, dass im Jahr 2012 rund 45'000 neue Wohnungen gebaut werden. Gründe für den Wohnbauboom sind die rekordtiefen Zinsen sowie das Bevölkerungswachstum respektive die Zuwanderung. Jedes Jahr entscheiden sich Tausende für den Kauf einer Eigentumswohnung. Schätzungsweise 38 bis 40 Prozent aller Neubauwohnungen kommen als Stockwerkeigentum auf dem Markt, vor allem in den städtischen Agglomerationen.

«Von zehn Käufern von
Stockwerkeigentum nimmt wohl nur gerade einer rechtliche Beratung in Anspruch.» Das sagt Dominik Romang, Zürcher Rechtsanwalt und Präsident des Schweizer Stockwerkeigentümerverbandes. Oder anders gesagt: Neun von zehn Käufern setzen ihre Unterschrift unter einen Vertrag, obwohl sie gar nicht alles verstanden haben. Mehrere Hunderttausend Franken für einen Wohnungskauf zu investieren, ohne sich richtig ins Bild zu setzen – das ist riskant.
Bei den rechtlichen Aspekten sollte man zusätzlich zum Kaufvertrag die Begründungsurkunde, das Reglement und bei bestehenden Gemeinschaften auch die bisherigen Beschlussprotokolle konsultieren. Handelt es sich um einen Neubau, kommt insbesondere noch das sorgfältige Studium des Baubeschriebs dazu. Diese Unterlagen sowie allenfalls auch die Bausubstanz sollte man vor einem Kauf durch eine Fachperson prüfen lassen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Hier ist geregelt, welche Mehrheiten zum Beispiel an den Versammlungen der Stockwerkeigentümer gelten, es geht um die Kostenverteilung von Unterhalt oder Sanierung und um Rechte und Pflichten in der alltäglichen Nutzung (zum Beispiel im Garten). Ein sorgfältiges Studium des Reglements der Stockwerkeigentümergemeinschaft lohnt sich. Ein Beispiel: Eine Bestimmung wie «jede Stockwerkeinheit hat eine Stimme», mag ohne Kenntnis der konkreten Umstände harmlos klingen. Wenn aber die Baufirma von zehn Stockwerkeinheiten nur vier verkauft hat und sechs selbst behält, hat die Firma jederzeit die Mehrheit im Haus.

Der Schweizer Stockwerkeigentümerverband unterstützt Käufer einer Wohnung in allen Belangen. Den Mitgliedern bietet der Verband unentgeltliche Rechtsberatung, Informationsaustausch und Weiterbildung – also alles, was rund um den Kauf und Besitz einer Eigentumswohnung wichtig ist. Der Verband ist 1955 mit dem Ziel gegründet worden, das Stockwerkeigentum als Rechtsform auf Bundesebene einzuführen. Der Erfolg dieser Wohnform hat uns Recht gegeben.

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Jürg Zulliger
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