Einheitlicher Zahlungsverkehrsstandard SEPA - Sabryem St Company SRL
Meldung von: Sabryem`St Company SRL - 12.11.2013 08:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Die Firma Sabryem St Company SRL informiert, dass ab dem 01.02.2014 ein einheitlicher Zahlungsverkehr in ganz Europa gilt.
Die Firma Sabryem St Company SRL informiert, dass ab dem 01.02.2014 ein einheitlicher Zahlungsverkehr in ganz Europa gilt. Um hier einen problemlosen Ablauf zu ermöglichen, sollten die Unternehmen jetzt schon mit den Vorbereitungen anfangen. So wird ein reibungsloser Ablauf mit den Lieferanten und den Kunden geschafft.
Die Unternehmen sollten daher beachten, dass Sie den Firmen, welche von ihren Konten abbuchen, ein neues SEPA Lastschriftmandant erteilen. Auch müssen die Unternehmen ein SEPA Lastschriftmandat von den Firmen, wo sie per Lastschrift abbuchen dürfen, erteilt bekommen.
Die Firma Sabryem St Company SRL weist die Unternehmen darauf hin, dass Privatpersonen kein neues Lastschriftmandat erteilen müssen. Diese bereits laufenden Lastschriften behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Für die Unternehmen hat der neue Zahlungsverkehrsstandard den Vorteil, dass Überweisungen nun an einem Tag durchgeführt werden. Bei den bisherigen Überweisungen mussten bis zu drei Tage eingeplant werden.
Die Unternehmen sollten beachten, dass für Überweisungen außerhalb Deutschlands weiterhin die BIC und IBAN benötigt werden. Neue SEPA Lastschriftmandate müssen die Unternehmen bei Neukunden schriftlich einholen. Generell gilt bei den Banken ohne Mandant keine Lastschrift.
Daher rät die Firma Sabryem St Company SRL sich entsprechend auf diesen einheitlichen Zahlungsverkehrsstandard vorzubereiten. So können im Vorfeld Probleme und Unstimmigkeiten behoben werden.
Die Unternehmen sollten daher beachten, dass Sie den Firmen, welche von ihren Konten abbuchen, ein neues SEPA Lastschriftmandant erteilen. Auch müssen die Unternehmen ein SEPA Lastschriftmandat von den Firmen, wo sie per Lastschrift abbuchen dürfen, erteilt bekommen.
Die Firma Sabryem St Company SRL weist die Unternehmen darauf hin, dass Privatpersonen kein neues Lastschriftmandat erteilen müssen. Diese bereits laufenden Lastschriften behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Für die Unternehmen hat der neue Zahlungsverkehrsstandard den Vorteil, dass Überweisungen nun an einem Tag durchgeführt werden. Bei den bisherigen Überweisungen mussten bis zu drei Tage eingeplant werden.
Die Unternehmen sollten beachten, dass für Überweisungen außerhalb Deutschlands weiterhin die BIC und IBAN benötigt werden. Neue SEPA Lastschriftmandate müssen die Unternehmen bei Neukunden schriftlich einholen. Generell gilt bei den Banken ohne Mandant keine Lastschrift.
Daher rät die Firma Sabryem St Company SRL sich entsprechend auf diesen einheitlichen Zahlungsverkehrsstandard vorzubereiten. So können im Vorfeld Probleme und Unstimmigkeiten behoben werden.

Sabryem`St Company SRL
Stefan
Buceresti Sectorul 3 Baraj Cucuteni Nr.8, Bloc M7A, Scara 1, Etaj 4, Ap 19
032768 Bucarest
E-Mail: kontakt.de@regionale-auskunft.com
Telefon: 0040 373 761 003
Homepage: http://www.regionale-auskunft.com

Sabryem"St Company SRL ersetzt für Unternehmen teure Werbeeinträge und das Unterhalten einer Homepage. So können Unternehmen viel Geld und Zeit einsparen, welche sinnvoller in neue Projekte investiert werden kann.

Sabryem`St Company SRL
Frau Stefan
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Telefon: 0040 373 761 003
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