Empfehlung eines Zertifikats mit Verlustrisiko als fehlerhafte Anlageberatung - Kapitalmarktrecht
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 08.11.2013 14:33 Uhr
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Viele Kapitalanlagen halten nicht, was den Anlegern versprochen wurde. Denn die Qualität der Anlageberater lässt oft zu wünschen übrig. Dabei müssen Anlageberater ihre Kunden objektgerecht und anlegergerecht beraten. Objektgerecht ist eine Anlageberatung dann, wenn der Anlageberater beim Kunden alle entscheidungsrelevanten Informationen über die Kapitalanlage zur Sprache bringt. Anlegergerecht ist eine Anlageberatung hingegen dann, wenn der Anlageberater auch die Wünsche, Anlageziele und den Wissensstand seines Kunden berücksichtigt.
Bei der Frage nach Schadensersatzansprüchen der Anleger aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung ist oft der Anlageberater der erste Angriffspunkt. Ein im Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt findet für den Einzelfall heraus, ob der Anlageberater gegen Beratungspflichten verstoßen hat. Anschließend fordert dieser für den Anleger Schadensersatz.
Ob Medienfonds, Filmfonds, Immobilienfonds, Schrottimmobilie oder Schiffsfonds - die rechtlichen Fragen sind meist: Wer ist für Verluste des Fonds wirklich verantwortlich? Wen kann der Anleger haftbar machen? Und wie kann er seinen Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen? Bei den Antworten wird es kompliziert. Denn jede Kapitalanlage ist ein komplexes Konstrukt. Umso mehr kommt es auf den richtigen Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht an.
Betroffene Anleger sollten den Verlust des eingesetzten Kapitals nicht einfach hinnehmen und sich frühzeitig durch einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt vertreten lassen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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