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erbplaner.ch

Meldung von: Erbplaner GmbH - 20.10.2016 13:22 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Schweizer Unternehmen macht das schwierige Thema der Erbplanung verständlich

erbplaner.ch
(NL/9999560561) Erbplaner.ch hat im Juli 2016 den ersten persönlichen Online-Erbplaner für die Schweiz veröffentlicht.

Irgendwann müssen wir alle sterben. Dennoch denkt niemand gerne über die eigene Sterblichkeit nach und unterdrückt sogar den Gedanken, sogar einmal auf Pflege angewiesen zu sein.
Jährlich sterben in der Schweiz im Durchschnitt rund 64000 Personen. Eine unglaublich hohe Zahl.

Somit hinterlassen rund 64000 Personen eine Vielzahl von Hinterbliebene in einer lähmenden Fassungslosigkeit über den Verlust eines geliebten Menschen.

Die Hinterbliebenen haben nachfolgend nicht nur die Trauer und den Verlustschmerz zu bewältigen, sondern sie werden zusätzlich mit vielen Fragen, Verpflichtungen und zu lösenden Aufgaben konfrontiert. Dies macht die bereits erdrückende Situation noch schwieriger, was die nachstehende Aufzählung zeigt.

Was sind oder wären die Wünsche des Verstorbenen in Bezug auf seinen Todesfall gewesen und was gilt es sonst noch zu beachten?

1. Wo befinden sich wichtige Dokumente und Unterlagen des Erblassers?
Pass/ID/Aufenthaltsbewilligung, Vollmachten, Patientenverfügung, Organspendeausweis?

2. Ist die kurzfristige Liquidität von Frau und Kinder gesichert?
Sobald die Banken Kenntnis eines Todesfalls haben, werden die Konti gesperrt.

3. Welche Personen sollen informiert werden?
z.B. Verwandte, Freunde, Nachbarn, Vertrauensarzt, Anwalt, Arbeitgeber, Geschäftspartner, Angestellte,?

4. Was geschieht, wenn jemand konfessionslos ist?
Ist bekannt, dass in diesem Fall niemand hilft. (Überführungen, Grabstätten, Verabschiedung/Gedenkfeier)

5. Wie soll die Bestattung aussehen?
Aufbahrung, Erdbestattung oder Kremation, Design Sarg oder Urne, Grabstein, Aufbewahrung der Urne,

6. Wie soll die Abdankungsfeier gestaltet werden?
Art der Abdankungsfeier, Besondere Rede, Lebenslauf, Spenden, Leidmahl, Bekleidung, Musik,

7. Wie soll die Todesanzeige gestaltet werden, was soll sie beinhalten und wo erscheinen?
Inhalt/Text, Zeitungen,

8. Sollen Leidzirkulare versendet werden?
Inhalt/Text, Adressliste,

9. Wie soll die Kinderbetreuung im Todesfall geregelt werden?
Wer soll die Betreuung vorübergehend sicherstellen und wo sollen die Kinder aufwachsen?

10. Wie funktioniert das Schweizerische Erbrecht?
Wer sind die gesetzlichen Erben und wie wird geteilt?

11. Wurde ein Ehe-/Erbvertrag oder ein Testament erstellt?
Wie soll das Erbe verteilt werden gesetzlich oder individuell?

12. Wer soll der Willensvollstrecker sein? Wer kümmert sich um alle finanziellen Belange und entlastet die Erben in der Zeit der Trauer von administrativen Aufgaben wie: Verwaltung Erbschaft, Bezahlung der Schulden,
Ausrichtung der Vermächtnisse, Teilung des Nachlasses?

13. Können Konflikte oder Streitigkeiten zwischen den Erben vermieden werden?
Gibt es einen letzten Willen des Erblassers wie z.B. Ehe-/Erbvertrag oder Testament

14. Welche Person kennt die Verhältnisse des Verstorbenen am besten und kann über die Verhältnisse bezüglich Finanzen und Steuerangelegenheiten Auskunft geben?
z.B. Treuhänder, Steuerberater, Versicherungsberater, Liegenschaftsverwalter, Anwalt,

15. Wo befinden sich die Vermögensbestände?
Bargeld, Wertschriften, Schmuck, Edelmetalle, Sammlungen, Tresorfach und der Schlüssel,

16. Wie sieht die Versicherungs- und Vorsorgesituation des Verstorbenen aus?
Gibt es Freizügigkeitskonti, Lebensversicherungen, Pensionskassen oder sonstige Vorsorgen?

17. Wie sieht der Digitale Nachlass aus und wie soll damit umgegangen werden?
z.B. Soziale Medien Plattformen wie Facebook, Twitter, Linkedin, etc oder sonstige Internetseiten und Homepages.

18. Usw. (was geschieht mit Haustieren? Usw.)

Damit sich die Hinterbliebenen nicht zusätzlich mit diesen zum Teil sehr schwierigen Fragen befassen müssen und wissen, welche Verpflichtungen auf sie zu kommen, ist es wichtig, seinen persönlichen letzten Willen frühzeitig zu definieren und zu regeln. Damit werden in erster Linie die nächsten Angehörigen stark entlastet, unterstützt und vor allem auch Streit vermieden.

Nur wie muss dieses schwierige Thema angegangen werden?
Über diese Themen ist im Internet, den Zeitungen und in Zeitschriften sehr viel zu lesen. Es gibt unzählige Infos, Vorlagen und Muster, doch wie werden diese auf eine persönliche Situation und Wünschen so angepasst, dass sie Gültigkeit haben und die Angehörigen im Todesfall auch wirklich entlastet werden?

Ãœber seinen Tod nachdenken?
Kaum ein Thema verdrängen wir stärker als über den eigenen Tod und dessen Folgen nachzudenken. Es braucht eine ganze Menge Mut und Überwindung, sich mit seiner Endlichkeit zu befassen. Doch es ist wichtig, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen. Sind die kniffligen Fragen endlich geklärt und geregelt, verbreitet sich ein sehr positives Gefühl, endlich alles für seine Lieben geregelt zu haben. Die unangenehme Aufgabe erscheint auf einmal sehr spannend und beruhigend.

Sich mit seinem letzten Willen jetzt zu befassen, bedeutet später: seinen Angehörigen zu helfen und etwas Gutes getan zu haben. Dabei geht es nicht nur um die Verteilung des Vermögens, sondern auch um die Hilfe für die Hinterbliebenen bei schwierigen Entscheidungen. Klare Regelungen bezüglich Vorsorgeauftrag, Kinderbetreuung oder Anordnungen im Todesfall und nicht zuletzt die präzise Erbteilung entlasten die Angehörigen in dieser schwierigen Zeit. Das sagt Peter Enzler von erbplaner.ch.

Richtig regeln, aber wie?
Die gesetzliche Erbteilung kann vor allem den überlebenden Partner in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Auswirkungen dieser Erbteilung geprüft werden. Erbplaner.ch zeigt diese auf leicht nachvollziehbare Weise auf und erstellt die notwendigen Vorlagen wie Testament oder Ehe-/Erbvertrag zur Sicherung der Wunscherbteilung. Der entscheidende Vorteil von erbplaner.ch besteht darin, dass der Nutzer niemandem seine gesamten Finanzen und persönlichen Wünsche offenlegen muss. Folglich kann er unabhängig und eigenständig vorgehen und somit nicht zuletzt das Geld für einen teuren Berater sparen.

Einige Beispiele dafür, dass eine Erbplanung in jedem Fall seine Berechtigung hat und wichtig ist, sind:

Die Erbplanung für Paare
In vielen partnerschaftlichen Beziehungen steht die Begünstigung des überlebenden Partners im Vordergrund. Die gesetzliche Zuteilung reicht dafür meistens nicht aus. Darum drängt sich eine erbplanerische Lösung auf.

EP für Ehepaare
Kinder oder gegebenenfalls Eltern haben gemäss Gesetz einen hohen gesetzlichen Erbanteil von 50 bzw. 25 Prozent des Nachlasses. Dieser Umstand kann den überlebenden Partner in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen beispielsweise bei Eigenheimen oder anderen bedeutenden Vermögenswerten, welche den grössten Teil des Vermögens ausmachen. Der überlebende Partner inklusive der Kinder sollte im Eigenheim bleiben können und dieses nicht aufgrund eines Todesfalls veräussern müssen.

Um den überlebenden Ehegatten diesbezüglich maximal zu begünstigen, ist sowohl eine ehevertragliche Vorschlagszuweisung - und sofern die Nachkommen nicht freiwillig auf das Erbe zugunsten des überlebenden Partners verzichten - auch eine erbvertragliche Pflichtteilssetzung der Kinder unumgänglich.

EP für Eingetragene Paare
Bei eingetragenen Paaren wird häufig vergessen, dass diese gesetzlich einer Vermögenstrennung unterliegen. Dies stellt sinngemäss eine Gütertrennung dar, die in den meisten Fällen nicht für die Meistbegünstigung des Partners geeignet respektive nach den Wünschen der Paare ausgestaltet ist.

Für die Meistbegünstigung des Partners müssen folglich eine vermögensvertragliche Abänderung sowie erbvertragliche Regelungen getroffen werden.

EP für Konkubinatspaare und gleichgeschlechtliche Paare
Zwischen Konkubinatspartnern besteht keine gesetzliche Beziehung. Falls keine Regelung vorgenommen wird, erhält der überlebende Partner aus dem Nachlass nichts. Dies ist vor allem für Paare, die nicht heiraten wollen und bereits seit vielen Jahren zusammenleben, ein sehr grosser Nachteil. Sind Kinder vorhanden, bedarf es vor allem einer Erbregelung, denn im Todesfall würden die Kinder den gesamten Nachlass erben und der Partner geht leer aus.

Eine entsprechende Begünstigung kann nur mittels Testament oder Erbvertrag erreicht werden. Besonders erwähnenswert ist ausserdem, dass der Partner, sobald die eigene Urteils- und Handlungsfähigkeit verloren gegangen ist, keine Entscheidungsbefugnisse hat, falls kein Vorsorgeauftrag verfasst wurde, der die Einzelheiten genau regelt.

Erbplanung für Singles
Singles sollten ebenfalls beachten, dass auch sie gesetzliche und pflichtteilsgeschützte Erben haben können. Wenn nichts geregelt wird, fällt der gesamte Nachlass an die gesetzlichen Erben.

Entspricht die gesetzliche Erbteilung nicht dem persönlichen Wunschdenken, kann im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit eine testamentarische Verfügung getroffen werden.

Weitere Möglichkeiten und Wünsche:
Für sämtliche Konstellationen lassen sich im Erbplaner die erwähnten wie auch andere Teilungswünsche abbilden. So kann einem Angehörigen oder Wunscherben ein Geldbetrag, Prozentanteil, Vermögenswert oder der nicht verteilte Rest aus dem Nachlass zugeteilt werden. Für jeden Wunsch wird eine entsprechende individuell verwendbare Dokumentvorlage erstellt. Dank des Erbplaners ist es darüber hinaus möglich, weitere wichtige Dokumentvorlagen zu generieren, individuell zu gestalten und auszudrucken. Zum Beispiel:

1. Vorsorgeauftrag bei eigener Urteils- und Handlungsunfähigkeit
Vorausschauendes Handeln ist heutzutage besonders wichtig. Deshalb entschliessen sich immer mehr Menschen zu einem Vorsorgeauftrag. Dieser legt fest, wer zu erledigende Angelegenheiten durchführen soll, wenn jemand aufgrund einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder wegen zunehmender Gebrechlichkeit im Alter urteilsunfähig werden sollte und dazu selber nicht mehr in der Lage ist.

2. Die Kinderbetreuung im Todesfall
Leider ist es nicht möglich, den Vormund im Voraus bindend zu bestimmen. Nach Eintritt eines tragischen Ereignisses ist es jedoch wichtig, dass die Kinder so rasch und so gut wie möglich betreut werden. Es liegt dabei in der Verantwortung der KESB, einen dafür geeigneten Vormund zu finden. Da es für die KESB nicht immer einfach ist, einen solchen innerhalb der Familie ausfindig zu machen oder jemanden zu bestimmen, ist es möglich, auf den Entscheid der KESB einzuwirken - und zwar indem zu Lebzeiten ein Wunschvormund dazu befragt und festgelegt wird.

3. Die Anordnung im Todesfall
Die Anordnungen für den Todesfall bündeln wichtige Informationen, welche eine Person zu Lebzeiten niederschreibt und die nach ihrem Tod gelten sollen. Die Hinterbliebenen erfahren zum Beispiel auf einen Blick, wen sie umgehend über den Tod der Person informieren sollen, wo die verstorbene Person wichtige Dokumente aufbewahrt und welche Vorstellungen sie beispielsweise bezüglich der Bestattung geäussert hat. Die Anordnungen für den Todesfall dienen hauptsächlich dazu, die Hinterbliebenen bei den zu treffenden Vorkehrungen zu unterstützen und gleichzeitig zu entlasten. Sie sind innerhalb des gesetzlichen und des finanziellen Rahmens für jedermann verbindlich.

Ein Tool das wirklich hilft und die eigene Erbplanung auch spannend macht?
Die Erb-/Nachlassregelung ist eine knifflige Angelegenheit für jeden Einzelnen und für Familien, bei denen persönliche Vorlieben und familiäre Konstellationen in Einklang gebracht werden müssen. Ein oft langer und nicht zuletzt teurer Prozess.

"Noch nie war die Erbplanung so einfach. Bis anhin war es ohne Profi kaum möglich, die Folgen eines Todesfalls vor allem im Hinblick auf die Erbteilung selbstständig zu regeln", lautet das Fazit von Erbplaner.ch, der die persönliche Erbplanung nun übersichtlich, spannend und kostengünstig verkürzt und vereinfacht.

Zum Tool einfach und spannend:
Hilfreiche Anwendung «All in One»
Mithilfe des digitalen «All in One»-Portals ist es möglich, sein Erbe jederzeit selbstständig zu ändern und weiter zu planen, um rechtzeitig und lange vor dem Tod für die Lieben vorzusorgen. Der persönliche Erbplaner bietet eine wichtige Entscheidungs- und Umsetzungshilfe für Alleinstehende, Ehepaare, eingetragene Paare und unverheiratete Paare im Konkubinat. Die angebotene Online-Anwendung "Erbplaner" umfasst den "kostenlosen Erb-Check", den "Erbplaner Partner" sowie den "Erbplaner Single". Ebenfalls bieten die ErbTipps umfassende und nützliche Informationen rund um die Erb- und Nachlassplanung.

Der kostenlose ErbCheck
Im kostenlosen ErbCheck können zunächst die familiäre Situation (Erblasser, Partner, Angehörige und Wunscherben) und ein geschätztes Erbvermögen erfasst werden. Im zweiten Schritt zeigt Erbplaner.ch auf, welche Personen wie viel erben würden, wenn keine Regelung besteht. Darüber hinaus wird klar ersichtlich, über welchen Teil des Nachlasses überhaupt letztwillig frei verfügt werden kann. Das heisst, wie viel der Erblasser nach seinen Wünschen an eine oder mehrere Personen oder Institutionen frei vererben kann. Ebenfalls liegen nun die Pflichtanteile vor, die mittels Verfügung im Todesfall nicht gekürzt werden können.

Das Erb-Tool mit individuellen Gestaltungswünschen
Im kostenpflichtigen Erb-Tool kann der Erblasser seine Vermögenswerte genau erfassen. Dadurch wird transparent ersichtlich, welcher Erbe gemäss gesetzlicher Regelung wie viel erhält. Sollte die gesetzliche Regelung nicht seinem Wunsch entsprechen, kann er im 4. Schritt sein Erbvermögen ganz nach seinen persönlichen Wünschen zuteilen, soweit es das Gesetz zulässt. So ist es beispielsweise möglich, gewisse Erben ganz auszuschliessen oder auf den Pflichtteil zu setzen, Begünstigungen vorzunehmen oder Vermächtnisse auszurichten.

Im letzten Schritt zeigt Erbplaner.ch zusätzlich zum persönlichen erbplanerischen Dossier mit allen Einzelheiten zum eigenen Erbplan die Lösung dank einer individuell erstellten Dokumentvorlage auf. Diese kann als Vorlage in einem Testament, Ehevertrag oder Erbvertrag liegen. Wichtige Hinweise zu den formellen Erfordernissen hinsichtlich der Gültigkeit werden in jeder Dokumentvorlage aufgelistet beispielsweise der Hinweis, dass ein Testament zur Gültigkeit vollständig handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden muss.

Des Weiteren informiert Erbplaner.ch, der mit dem Schweizerischen Roten Kreuz und Swiss Transplant zusammenarbeitet, über die Wichtigkeit und die Inhalte zum Thema Patientenverfügung und Organspende.
Somit wurden alle Themen rund um den Todesfall auf einer Plattform zusammengefasst und entsprechende Lösungen bereitgestellt. Niemand muss mehr mühsam im Internet nach möglichen Vorlagen oder Informationen suchen, denn der Erbplaner erstellt diese anhand der erfassten Angaben automatisch.

Sicherheit
Persönliche Daten sind dank neuestem Sicherheits-Standard (SSL-Verschlüsselung "Lets Encrypt") verschlüsselt und geschützt. Unbefugte Zugriffe auf sensible Informationen sind somit nach neuester Technik nicht möglich.

Erbplaner GmbH / erbplaner.ch
Die Erbplaner GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, den oft langwierigen und kostspieligen Prozess der Nachlassplanung zu vereinfachen, deutlich zu verkürzen und die Kosten dafür zu senken. Die angebotene Online-Anwendung "Erbplaner" umfasst den "kostenlosen Erb-Check", "Erbplaner Partner" und "Erbplaner Single". Ferner bietet der ErbTipp umfassende und nützliche Informationen rund um die Nachlassplanung. Dieser unterstützt bei der Erbplanung und dient als wichtige Orientierungshilfe. Die Informationen und Vorlagen wurden zusammen mit externen Rechtsanwälten und Fachspezialisten Treuhand erstellt und werden laufend aktualisiert.

Weitere Fragen zum Thema Erbplanung, Testament, Ehevertrag, Vermögensvertrag, Erbrecht, Steuern sowie die Meistbegünstigung für verheiratete oder eingetragene Paare werden von Erbplaner.ch und seinen Partnern aus dem Bereich Recht und Treuhand entgegengenommen und fachlich korrekt beantwortet.

Weitere Informationen zum Online-Erbplaner auf der Website

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Erbplaner GmbH
Peter Enzler
Rohnackerstrasse 37
9445 Rebstein
076 317 74 14
info@erbplaner.ch



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Diese Pressemitteilung wurde im Auftrag übermittelt. Für den Inhalt ist allein das berichtende Unternehmen verantwortlich.

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