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Erbschaft und Schwarzgeld - Selbstanzeige kann nötig sein

Meldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 08.06.2016 11:15 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Erbschaft und Schwarzgeld - Selbstanzeige kann nötig sein
Erbschaft und Schwarzgeld - Selbstanzeige kann nötig sein
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige/selbstanzeige-erbe-erbschaft.html Schwarzgeld wird spätestens dann wieder zum Problem, wenn es im Nachlass auftaucht. Dann können sich unter Umständen auch die Erben strafbar machen. Auch sie können eine Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige/selbstanzeige-erbe-erbschaft.html) stellen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In den kommenden Jahren erwarten Experten eine wahre Erbschaftswelle. Erben müssen aber aufpassen. Befinden sich in dem Nachlass unversteuerte Einkünfte, müssen diese dem Finanzamt gemeldet werden. Dieses Vermögen muss nachträglich versteuert werden. Bleibt die Meldung an das Finanzamt aus, macht sich der Erbe strafbar; er begeht eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen. Ist dies bereits geschehen, kann immer noch eine strafbefreiende Selbstanzeige gestellt werden, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Häufig wissen die Erben zunächst gar nichts davon, dass sich im Nachlass unversteuerte Kapitaleinkünfte befinden. Denn der Erblasser hat über sein Schwarzgeld nie geredet, schon gar nicht über Steuerhinterziehung. Dieses Problem wälzt er dadurch aber auf die Erben ab. Denn diese stehen nun gegenüber dem Finanzamt in der Pflicht und müssen innerhalb relativ kurzer Zeit die Steuererklärungen des Erblassers korrigieren. Wurde dies - auch aus Unkenntnis - versäumt, besteht noch die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen. Dies sollte allerdings möglichst bald geschehen. Denn der Kampf gegen Steuerhinterziehung wird international verschärft, eine Entdeckung der Tat dürfte spätestens wenn der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten im kommenden Jahr beginnt, nur noch eine Frage der Zeit sein. Dann ist es allerdings zu spät für eine Selbstanzeige. Damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann, muss sie zudem vollständig und fehlerfrei sein. Gerade in komplizierten Erbschaftsangelegenheiten sind die Erben damit in der Regel überfordert. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht ohne kompetente Hilfe oder mit Hilfe von Musterformularen erfolgen. Die komplexen Vorgänge können so in der Regel nicht erfasst werden und Fehler sind fast schon vorprogrammiert, so dass die Selbstanzeige in der Konsequenz misslingt. Deshalb sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige beauftragt werden. Sie wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann. http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige/selbstanzeige-erbe-erbschaft.html

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