Erneuter Kauf von SteuerCD intensiviert den Streit um das deutsch schweizerische Steuerabkommen
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 18.07.2012 18:10 Uhr
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Offenbar hat das Land Nordrhein-Westfalen entgegen des geplanten deutsch-schweizerischen Steuerabkommens erneut eine CD gekauft, auf welcher sich die Kontoverbindungen von etwa 1000 mutmaßlichen deutschen Steuerhinterziehern befinden sollen. Das Bundesland habe über 3 Millionen Euro für den Datenträger gezahlt, heißt es. Auf der CD sollen sich die Informationen von Kunden befinden. Der Kauf bzw. die Käufe haben sowohl in Bern als auch in Berlin für Entrüstung gesorgt.
Das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz sieht für illegal in die Schweiz gebrachte Gelder eine einmalige, aber anonym durch die Kreditinstitute erhobene Steuer zwischen 21 und 41 Prozent vor. Die Anleger gehen dann straffrei aus und bleiben den deutschen Finanzbehörden gegenüber anonym. Zukünftige Erträge sollen dann dem Abkommen entsprechend genauso wie in Deutschland besteuert werden.
Da sich die deutschen Bundesländer in dieser Sache uneins sind, konnte sich der Bundesrat bisher noch nicht auf eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung verständigen. Über diese durch die Banken zu erhebende Steuer hinaus bestimmt das Abkommen, dass die deutschen Steuerbehörden zukünftig von dem Kauf von Datenträgern mit möglichen Steuersündern absehen sollen. Bis zu dem unklaren Inkrafttreten des Steuerabkommens ist anzunehmen, dass die ermittelnden Steuerfahnder den bestehenden Verdächtigungen mit Hochdruck nachgehen werden, um diese noch ahnden zu können.
Das Düsseldorfer Finanzministerium soll die Käufe nicht ausdrücklich bestätigt haben. Dies könnte das Steuerabkommen mit der Schweiz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, enorm gefährden.
Zeigt sich eine Person, die Steuern hinterzogen hat, selbst an, besteht die Möglichkeit, straffrei auszugehen. Eine Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess, weswegen dringend vor überstürztem Handeln abzuraten ist. Wer dabei Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden und muss mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen. In jedem Falle sollte ein erfahrener Rechtsanwalt konsultiert werden.
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