Exakte Energiezähler für jeden Betrieb unverzichtbar
Meldung von: Supress - 10.10.2016 11:06 Uhr
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Kein seriöser Handel ohne geeichte Messgeräte
sup.- Die Gültigkeit des Eichstempels an Geräten zur Erfassung von Mengen, Maßen und Gewichten spielt bei vielen Geschäftsbeziehungen eine bedeutende Rolle. Geeichte Messeinrichtungen schaffen die Voraussetzung, um den Handel mit Waren auf eine solide, von allen Beteiligten anerkannte Basis zu stellen. Ohne das deutsche Eichgesetz sowie die ergänzenden technischen Regelwerke wären weite Bereiche des Wirtschaftslebens immer wieder durch Misstrauen und wechselseitige Zweifel an Liefermengen gehandikapt. Gerade beim Handel mit Energieträgern ist die Eichpflicht eine wichtige, vertrauensbildende Maßnahme, denn das gelieferte bzw. verbrauchte Volumen lässt sich ohne exakte Zähler nicht dokumentieren. Zum Aufgabengebiet der Eichbehörden bzw. der staatlich anerkannten Prüfstellen in Deutschland gehört deshalb die Eichung von rund 17 Mio. Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Wärmezählern. Diese Bestätigung der Messgenauigkeit per Eichstempel ist auch für die Betriebe wichtig, die gar keiner Handelstätigkeit nachgehen. Denn zumindest Strom und eine Wärmeenergie für die Beheizung müssen auch hier bezogen werden.
Kommen diese Lieferungen über ein leitungsgebundenes Versorgungsnetz, befinden sich die Zähleranlagen samt Eichstempel meist am Standort des Verbrauchers und sind leicht zu kontrollieren. Anders sieht es aus, wenn z. B. Wärmeenergien wie Heizöl mit einem Tankwagen samt Liefertechnik und Messgeräte-Ausstattung zum Abnehmer transportiert werden. Auch gewerbliche Kunden können sich in diesem Fall erst beim Eintreffen des Lieferfahrzeugs von der Gültigkeit der Eichungen überzeugen. Dieser vermeintliche Kontroll-Nachteil lässt sich aber leicht ausgleichen: Die technische Zuverlässigkeit und die Eichgültigkeit der Abgabezähler sind wesentliche Prüfkriterien, wenn bei einem Brennstoff-Lieferanten die Voraussetzungen für die Auszeichnung mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) ermittelt werden. Auch die Sicherheitsstandards und die Betriebsabläufe rund um die Tankbefüllung und die Rechnungsstellung kommen bei diesem wiederholt durchgeführten Qualitäts-Check auf den Prüfstand (www.guetezeichen-energiehandel.de). Schon bei der Bestellung neuer Brennstoff-Vorräte kann sich der Kunde also dank des Gütezeichens die Gewissheit verschaffen, dass Abrechnung und Lieferscheinerstellung ebenso seriös gehandhabt werden wie die vorgeschriebenen Eichungen der Zähleranlagen.
Foto: Fotolia / M. Schuppich (No. 5657)
Kommen diese Lieferungen über ein leitungsgebundenes Versorgungsnetz, befinden sich die Zähleranlagen samt Eichstempel meist am Standort des Verbrauchers und sind leicht zu kontrollieren. Anders sieht es aus, wenn z. B. Wärmeenergien wie Heizöl mit einem Tankwagen samt Liefertechnik und Messgeräte-Ausstattung zum Abnehmer transportiert werden. Auch gewerbliche Kunden können sich in diesem Fall erst beim Eintreffen des Lieferfahrzeugs von der Gültigkeit der Eichungen überzeugen. Dieser vermeintliche Kontroll-Nachteil lässt sich aber leicht ausgleichen: Die technische Zuverlässigkeit und die Eichgültigkeit der Abgabezähler sind wesentliche Prüfkriterien, wenn bei einem Brennstoff-Lieferanten die Voraussetzungen für die Auszeichnung mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) ermittelt werden. Auch die Sicherheitsstandards und die Betriebsabläufe rund um die Tankbefüllung und die Rechnungsstellung kommen bei diesem wiederholt durchgeführten Qualitäts-Check auf den Prüfstand (www.guetezeichen-energiehandel.de). Schon bei der Bestellung neuer Brennstoff-Vorräte kann sich der Kunde also dank des Gütezeichens die Gewissheit verschaffen, dass Abrechnung und Lieferscheinerstellung ebenso seriös gehandhabt werden wie die vorgeschriebenen Eichungen der Zähleranlagen.
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