Gütezeichen für die Brennstoff-Versorgung
Meldung von: Supress - 10.10.2016 11:06 Uhr
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Überwachung von Transport und Tankbefüllung
sup.- Effektiver Verbraucherschutz bei Brennstoff-Lieferungen setzt voraus, dass die Transporte und die Befüllung der Kundentanks einer kompetenten Qualitätssicherung unterliegen. Damit es beispielsweise bei der Heizöl-Versorgung nicht zu Fehlfunktionen und Störfällen kommen kann, muss die Ausstattung der Tankfahrzeuge jederzeit höchsten Anforderungen an den technischen Zustand und an die Sicherheitsstandards gerecht werden. Deshalb gibt es in Deutschland ein anerkanntes Prädikat, an dem sich die Kunden orientieren können: Das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) zeichnet Versorgungsunternehmen für regelmäßige Inspektionen ihres Fuhrparks und der Liefertechnik, für die vorschriftsmäßige Lagerung der Brennstoffe sowie für einen kundenorientierten Service inklusive hoher Beratungskompetenz aus. Dafür muss sich der jeweilige Betrieb zu einer konsequenten Überwachung durch externe Gutachter bereiterklären, die auch die Verwaltung, die internen Betriebsabläufe und die Mitarbeiterqualifikation umfasst.
Ein erklärtes Ziel der unangekündigten Qualitäts-Checks ist der Schutz der Kunden vor überhöhten Rechnungen. Die Kontrolle der Eichgültigkeit und der Messgenauigkeit aller Abgabezähler an den Tankfahrzeugen sowie die Übereinstimmung der Mengenmessung und der Produktgüte mit den Lieferscheindaten sind deshalb zentrale Teile der Prüfbestimmungen. Auf diese Weise kann der Brennstoffverbraucher bereits im Vorfeld der Tankbefüllung bei genau dem Kriterium auf Nummer sicher gehen, das für ihn selbst kaum nachprüfbar ist: die Zuverlässigkeit seines Händlers hinsichtlich Warenbeschaffenheit, Liefermenge und Abrechnung. Ob ein Energielieferant das Gütezeichen führen darf, kann unter www.guetezeichen-energiehandel.de ermittelt werden.
Grafik: Supress (No. 5647)
Ein erklärtes Ziel der unangekündigten Qualitäts-Checks ist der Schutz der Kunden vor überhöhten Rechnungen. Die Kontrolle der Eichgültigkeit und der Messgenauigkeit aller Abgabezähler an den Tankfahrzeugen sowie die Übereinstimmung der Mengenmessung und der Produktgüte mit den Lieferscheindaten sind deshalb zentrale Teile der Prüfbestimmungen. Auf diese Weise kann der Brennstoffverbraucher bereits im Vorfeld der Tankbefüllung bei genau dem Kriterium auf Nummer sicher gehen, das für ihn selbst kaum nachprüfbar ist: die Zuverlässigkeit seines Händlers hinsichtlich Warenbeschaffenheit, Liefermenge und Abrechnung. Ob ein Energielieferant das Gütezeichen führen darf, kann unter www.guetezeichen-energiehandel.de ermittelt werden.
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