Genitalverstümmelung an Mädchen: Bundesärztekammer boykottiert wirksame Maßnahmen und setzt zur Ablenkung auf populistische Aktionen
Meldung von: TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. - 22.05.2013 20:32 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Hamburg, den 22.05.2013. Vor zwei Monaten ließ die Bundesärztekammer über ihren Menschenrechtsbeauftragten Dr. Ulrich Clever erklären, sie unterstütze die Aufnahme der weiblichen Genitalverstümmelung in den medizinischen Diagnoseschlüssel (ICD 10). Erst dann, so suggerierte Clever, "können Ärzte endlich eine klare diagnostische und damit auch therapeutische Zuordnung treffen" und es würde "klargestellt, dass die Krankenkassen notwendige Behandlungen für die betroffenen Frauen ausnahmslos übernehmen".
Die Bundesärztekammer will sich damit einer im Jahr 2011 gestarteten Aktion des Vereins Terre des Femmes e.V. anschließen, die bereits damals kritisiert wurde: Denn schon zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich die Verletzung der Genitalverstümmelung problemlos erfassen, verschlüsseln und behandeln - und zwar mit der ICD-Nummer S38.2 - "traumatische Amputation der äußeren Genitalorgane".
Daher hatte 2011 auch der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, die haltlosen Vorwürfe zurückgewiesen, die Verstümmelungsopfer müssten für Behandlungskosten selbst aufkommen und bestätigte, die Behandlung medizinischer Schäden durch Genitalverstümmelung einschließlich notwendiger Psychotherapien werden selbstverständlich von den Kassen bezahlt.
Vor dem Hintergrund dieser Fakten überrascht es kaum, dass die Bundesärztekammer auch nach zwei Monaten keine Antworten und Belege geben kann auf die Fragen der TaskForce,
a.) wie oft welche notwendigen Behandlungen von welchen Krankenkassen nicht übernommen wurden und
b.) aus welchem Grund der ICD-Code S38.2 für eine klare diagnostische Zuordnung der Genitalverstümmelung ungeeignet sei.
Die Aktion steht mithin für reinen Populismus und zeigt einmal mehr, wie weit die Bundesärztekammer von einem ernstzunehmenden Engagement gegen Genitalverstümmelung entfernt ist, zumal sie die wirklich notwendigen und wirksamen Maßnahmen - wie z.B. ärztliche Meldepflicht bei drohender oder diagnostizierter Genitalverstümmelung bei minderjährigen Mädchen - seit Jahren mit Vehemenz boykottiert.
"In Spanien wurden Ende letzten Jahres Verstümmelungstäter zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt und derzeit steht in Barcelona ein weiteres Ehepaar vor Gericht, das seine Töchter genitalverstümmeln ließ. Es muss dafür mit sieben Jahren Haft rechnen. Diese Verfahren wurden nur möglich, weil Ärzte "zufällig" die Verletzungen der Kinder bei Routineuntersuchungen feststellten und an die Strafverfolgungsbehörden meldeten. In Deutschland ist das bislang unmöglich, weil die Ärzteschaft an die Schweigepflicht gebunden ist - und insbesondere die Bundesärztekammer setzt sich dafür ein, dass das auch in Zukunft so bleibt" erklärt Ines Laufer, Vorstandsvorsitzende der TaskForce.
Daher muss sich die Bundesärztekammer - auch wenn dahingestellt bliebe, ob die Aufnahme von weiblicher Genitalverstümmelung als eigenständigen Code in den Diagnoseschlüssel als sinnvoll zu erachten sei oder nicht - den Vorwurf gefallen lassen, mit dieser populistischen Aktion lediglich von ihrem Unwillen ablenken zu wollen, sich wirksam für den Schutz in Deutschland lebender Mädchen vor der Gewalt der Genitalverstümmelung einzusetzen.
Die Bundesärztekammer will sich damit einer im Jahr 2011 gestarteten Aktion des Vereins Terre des Femmes e.V. anschließen, die bereits damals kritisiert wurde: Denn schon zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich die Verletzung der Genitalverstümmelung problemlos erfassen, verschlüsseln und behandeln - und zwar mit der ICD-Nummer S38.2 - "traumatische Amputation der äußeren Genitalorgane".
Daher hatte 2011 auch der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, die haltlosen Vorwürfe zurückgewiesen, die Verstümmelungsopfer müssten für Behandlungskosten selbst aufkommen und bestätigte, die Behandlung medizinischer Schäden durch Genitalverstümmelung einschließlich notwendiger Psychotherapien werden selbstverständlich von den Kassen bezahlt.
Vor dem Hintergrund dieser Fakten überrascht es kaum, dass die Bundesärztekammer auch nach zwei Monaten keine Antworten und Belege geben kann auf die Fragen der TaskForce,
a.) wie oft welche notwendigen Behandlungen von welchen Krankenkassen nicht übernommen wurden und
b.) aus welchem Grund der ICD-Code S38.2 für eine klare diagnostische Zuordnung der Genitalverstümmelung ungeeignet sei.
Die Aktion steht mithin für reinen Populismus und zeigt einmal mehr, wie weit die Bundesärztekammer von einem ernstzunehmenden Engagement gegen Genitalverstümmelung entfernt ist, zumal sie die wirklich notwendigen und wirksamen Maßnahmen - wie z.B. ärztliche Meldepflicht bei drohender oder diagnostizierter Genitalverstümmelung bei minderjährigen Mädchen - seit Jahren mit Vehemenz boykottiert.
"In Spanien wurden Ende letzten Jahres Verstümmelungstäter zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt und derzeit steht in Barcelona ein weiteres Ehepaar vor Gericht, das seine Töchter genitalverstümmeln ließ. Es muss dafür mit sieben Jahren Haft rechnen. Diese Verfahren wurden nur möglich, weil Ärzte "zufällig" die Verletzungen der Kinder bei Routineuntersuchungen feststellten und an die Strafverfolgungsbehörden meldeten. In Deutschland ist das bislang unmöglich, weil die Ärzteschaft an die Schweigepflicht gebunden ist - und insbesondere die Bundesärztekammer setzt sich dafür ein, dass das auch in Zukunft so bleibt" erklärt Ines Laufer, Vorstandsvorsitzende der TaskForce.
Daher muss sich die Bundesärztekammer - auch wenn dahingestellt bliebe, ob die Aufnahme von weiblicher Genitalverstümmelung als eigenständigen Code in den Diagnoseschlüssel als sinnvoll zu erachten sei oder nicht - den Vorwurf gefallen lassen, mit dieser populistischen Aktion lediglich von ihrem Unwillen ablenken zu wollen, sich wirksam für den Schutz in Deutschland lebender Mädchen vor der Gewalt der Genitalverstümmelung einzusetzen.

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V.
Ines Laufer
Postfach 304270
20325 Hamburg
Deutschland
E-Mail: ines.laufer@taskforcefgm.de
Homepage: http://www.taskforcefgm.de
Telefon: 01803-767346

Die TaskForce setzt sich als gemeinnützige Kinderrechtsorganisation für den sicheren Schutz der von Genitalverstümmelung bedrohten Mädchen in Deutschland ein. Ziel ist die Einführung effektiver staatlicher Präventionsmaßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 gefährdeten Kinder.
Dafür untersucht die TaskForce das Verhalten von Organisationen, Institutionen und Politikern im Hinblick auf ihre Möglichkeiten, Genitalverstümmelungen zu verhindern und Mädchen zu schützen. Die TaskForce deckt nicht nur Misstände auf, sondern erarbeitet praktikable Lösungen und fordert deren Umsetzung.
Die TaskForce ist eine von Länder-Ministerkonferenzen anerkannte Fachorganisation, wenn es um die Bereitstellung von Informationen zu Genitalverstümmelungen und Einzelberatung geht.
Mit dem Kinderschutz-Projekt "SOS FGM" betreibt die Organisation die einzige bundesweite Notruf-Hotline, berät Fachkräfte und unterstützt alle Ratsuchenden.
Die TaskForce ist außerdem Teil des "Bündnis zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung", das sich für nachhaltigen, konsequenten Schutz von Mädchen in Entwicklungshilfeprojekten einsetzt.

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V.
Ines Laufer
Postfach 304270
20325 Hamburg
Deutschland
E-Mail: ines.laufer@taskforcefgm.de
Homepage: http://www.taskforcefgm.de
Telefon: 01803-767346