Interessante Artikel

Sind Casino-Vergleichsportale seriös?

 

Interessante Links

301 Moved Permanently

301 Moved Permanently


nginx


 

Toplisten

» Domainwert
» Pagerank
» Backlinks
» Alexa Rank
» Eurowert

 

Letzte Domainbewertungen

»  wew.lets-swing.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 59,22 €
wew.lets-swing.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 91,94 €
www.gymx9.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.com
DomWert: 16,81 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.gymx9.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.x9nrg.com
DomWert: 16,78 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.x9nrg.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.damenglanz.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 82,75 €
www.damenglanz.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.metafreak.io
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 20,94 €
www.metafreak.io - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.berliner-buchdruck.de
DomWert: 18,02 / 100 Pkt. - 80,02 €
www.berliner-buchdruck.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  shop.ai
DomWert: 17,36 / 100 Pkt. - 30,62 €
shop.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.lern.ai
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 24,13 €
www.lern.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.photovoltaik-aurich.d...
DomWert: 17,22 / 100 Pkt. - 73,52 €
www.photovoltaik-aurich.d... - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage

 

Haftungsausschluss

Die auf Domainwert24.de veröffentlichten Meldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an Domainwert24.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Hotelbetreiber müssen Urhebern für Musik Gebühren bezahlen

Meldung von: - 19.04.2012 21:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Hotelbetreiber müssen Urhebern für Musik Gebühren bezahlen

Der EuGH hat mit Urteil vom 15.03.2012 (Rechtssache C-162/10) entschieden, dass Hoteliers für die Musik, die auf den Gästezimmern abgespielt wird, Lizenzgebühren für die Urheberrechte an die Plattenfirmen und Interpreten zahlen müssen, denn es handle sich um eine öffentliche Wiedergabe von Rundfunksendungen, wenn auf den Zimmern Radio oder TV gebe.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Aus diesem Grund sei, so das Gericht, eine "angemessene Vergütung" von den Hotelbetreibern zu zahlen. Auf die Nennung einer Summe oder Quote ließen sich die Richter allerdings nicht festlegen. Die Rechteverwertungsgesellschaft GEMA zieht diese Gebühren in Deutschland ein und leitet sie anteilig an die Urheber weiter.
Anders sei dies allerdings, wenn in Zahnarztpraxen Musik abgespielt werde. Hier werde die Musik nicht zu Erwerbszwecken abgespielt, daher handle es sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe (Rechtssache C-135/10). In eine Zahnarztpraxis begebe sich der Patient einzig um behandelt zu werden, nicht um Musik zu hören, so das Gericht.

http://www.grprainer.com/Urheberrecht.html





» © 2025 by Domainwert24.de. Alle Rechte vorbehalten. «
» pd Domainbewertung V2.1.6 © 2011-2025 by pd81.net - PHP Scripte. «