Interview mit dem Vorstandsmitglied Herrn Christ der Protectum Moderne Wohnungsbaugenossenschaft
Meldung von: Protectum Wohnungsbaugenossenschaft eG - 22.10.2016 14:54 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Herr Christ: Weil es sich bei der Mitgliedschaft um eine Unternehmensbeteiligung in einer Genossenschaft handelt. Unternehmensbeteiligungen unterliegen nicht der Aufsicht des Bundesamts für Finanzdienstleistungen. Es wird aber bei dieser ganzen Tatsachte verkannt, dass das Vermögensbildungsgesetz bei entsprechender Förderung keine andere Möglichkeit mehr sieht, Kapital anzulegen ohne es als sogenanntes Produktivkapital zu verwenden. Man kann ferner feststellen, dass die Verbraucherzentralen keine Erfahrung mit den Genossenschaftswesen haben.
Frau Hügel:Was genau bedeutet denn Produktivkapital?
Herr Christ:Produktivkapital ist eine Anlage die, produktiv dem Erwirtschaften von Dienstleistungen oder Produkten dient. Eine entsprechende Anlage in Aktienfonds ist im Grunde genau dasselbe. Mit Aktienfonds beteiligt man sich an einem oder mehreren Unternehmen. Die Sparzulage wird nur noch gewährt, wenn man eine Anlageform im Produktivkapital wählt.
Frau Hügel: Herr Christ, Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor der
Wohnungsbaugenossenschaft Protectum. Warum?
Herr Christ: Wenn ich das sagen könnte (lacht). Generell ist es natürlich so, dass die
Verbraucherzentrale Hamburg davor warnt, weil sie der Ansicht ist, dass eine Werbung von Mitgliedern per Telefon unseriös ist. Es steht der Verbraucherzentrale Hamburg zu, eine andere Auffassung von der Mitgliederwerbung zu haben, als wir sie haben. Wir haben uns dazu entschlossen neue Mitglieder per Telefon zu werben und wie gesagt wir werben für keine Sparform o. ä. wir werben definitiv neue Mitglieder per Telefonmarketing.
Jetzt ist die Verbraucherzentrale Hamburg der Ansicht, dass diese Mitgliederwerbung per Telefon den Verbraucher - und wir haben keine Verbraucher - überfordern würde. Dabei wird aber nicht differenziert zwischen Werbung und der eigentlichen Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Über die Sinnigkeit der Mitgliedschaft treffen sie keine Aussage, außer der, dass wir nicht dem Einlagensicherungsfonds unterliegen. Dies verbietet allerdings schon das Genossenschaftsgesetz.
Frau Hügel: In dem Artikel heißt es weiter, dass man ohne Unterschrift Genossenschaftsmitglied werden kann, stimmt das?
Herr Christ: Ja kann man. Sonst würden wir auf diesem Weg keine Mitglieder so werben. Der § 15 des
Genossenschaftsgesetztes sieht vor, dass beitrittswillige Mitglieder von Genossenschaften Ihren Beitrittswunsch nicht zwingend schriftlich erklären müssen.
Frau Hügel:Wie genau ist denn da der Ablauf?
Wir haben dazu ein Verfahren entwickelt die die Vorraussetzungen des § 15 des GenG erfüllen. Gleichwohl wird die Mitgliedschaft telefonisch beantragt, dann bekommt das zukünftige Mitglied seine entsprechenden Mitgliedsunterlagen per Einwurf-Einschreiben zugesandt. Wenn das Mitglied in den Unterlagen andere Aussagen findet, als es ihm am Telefon gesagt wurde oder er mit Satzungsinhalten nicht einverstanden ist, steht ihm ein freiwilliges Rücktrittsrecht zu, von dem kann das Mitglied dann Gebrauch machen.
Frau Hügel: Auch ist in dem Artikel die Rede von einem Eintrittsgeld in Höhe von 10% um Mitglied zu werden. Was hat es damit auf sich?
Herr Christ: Bei jeder Beteiligung oder Vertrag, ob bei einem Bausparvertrag, bei einer Mitgliedschaft oder bei einem Aktienfonds ist eine sogenannte Provision, Ausgabeaufschlag oder Bearbeitungsentgelt fällig. Die Bezeichnung ist einfach nur eine Andere. Im Endeffekt ist es so, dass der Vertrieb oder die Anwerbung neuer Mitglieder oder die Anwerbung neuer Beteiligung an einem Aktienfonds immer mit Kosten verbunden ist. Die können mal niedriger, mal höher sein. Bei einer Genossenschaft haben Sie den Vorteil, dass Ihnen eine lebenslange Nutzung der Förderungen, eben durch dieses Eintrittsgeld, bereit steht. (https://www.test.de/Vermoegenswirksame-Leistungen-Extrageld-vom-Chef-gut-angelegt-4656289-0/) Bei einem Aktienfonds oder bei einem Bausparvertrag ist dies nur für eine bestimmte Zeit möglich.
Frau Hügel: Weshalb muss man bei der Protectum nach einem Jahr kündigen, um nach weiteren fünf Jahren sein Erspartes wieder zu bekommen?
Herr Christ: Weil eine Mitgliedschaft nicht zu sehen ist wie ein Vertrag.
Normalerweise ist es so, man schließt einen Bausparvertrag ab und dieser Bausparvertrag wird innerhalb einer bestimmten Zeit zuteilungsreif und wird dann ausbezahlt. Diese Ansparsumme erhöht sich bei einem Bausparvertrag zur Zeit nicht. Sie haben nur innerhalb der Vertragslaufzeit Anspruch auf eine Zinsbindung. Bei unserer Genossenschaft wird bei Beitritt ein Mitgliedskonto angelegt. Das Mitglied zahlt über den Arbeitgeber bzw. selbst ein, erhält Dividenden und seine Arbeitnehmersparzulage. Das bezeichnet man als Vermögenszuwachs. Diese Mitgliedschaft läuft nicht nach sechs Jahren aus, wie das beim herkömmlichen VL- Vertrag der Fall ist, sondern wird weitergeführt. Jetzt ist die berechtigte Frage wie man darüber Verfügen kann. Man kann darüber Verfügen indem man einzelne Geschäftsanteile oder die Mitgliedschaft kündigt. Die Kündigungsfrist für freiwillige Geschäftsanteile beträgt zwei Jahre, für die Mitgliedschaft insgesamt fünf Jahre.
Frau Hügel: Wenn ich Sie richtig verstanden haben kann jedes Mitglied also seine Mitgliedschaft weiter laufen lassen, kann sich aber trotzdem zwischendurch Geld auszahlen lassen?
Herr Christ: Genau! Das ist eben ein weiterer Vorteil. Lebenslang die Förderung der Arbeitnehmersparzulage von mittlerweile 20%, der Wohnungsbauprämie von 8,8% erhalten und trotzdem zwischendurch Geld erhalten und trotz Entnahme weiter Dividende bekommen.
Frau Hügel:Sie haben was von freiwilligen Geschäftsanteilen gesagt, was bedeutet das?
Herr Christ:Geschäftsanteile sind die Beteiligungsanteile. Der Wert eines Anteils beträgt EUR 400. Sind diese voll eingespart wird ein weiterer Anteil für das Mitglied angemeldet. Dies ist ähnlich wie in einer Aktiengesellschaft in der Sie mehrere Aktien einer Gesellschaft besitzen können.
Frau Hügel: Es wird angeprangert, dass eine Kontoführungsgebühr, sowie eine Gebühr bei Schließung des Kontos verlangt wird.
Herr Christ: Ja, wie das aber auch bei jedem anderen Konto der Fall ist. Bausparkassen letztendlich
verlangen Kontoführungsgebühren und ihr normales Bankkonto wird auch mit Kontoführungsgebühren belastet. Das ist also definitiv nichts ungewöhnliches und wird bei allen anderen Institutionen auch gemacht. Ein Fonds z. B. nimmt eine Managementvergütung dafür.
Frau Hügel: In Internetforen wird darüber berichtet, dass die Protectum die Dividenden nicht direkt an die Mitglieder auszahlt, warum nicht?
Herr Christ: Man muss die Philosophie verstehen. Sowohl bei Aktienfonds, als auch bei Bausparkassen
werden die Gewinne thesauriert. Das heißt, Sie zahlen ein, erwirtschaften ein Guthaben und diesem Guthaben werden die Dividenden und auch die entsprechenden Zahlungen des Finanzamtes gutgeschrieben. Das macht jeder Aktienfonds so.
Warum? Durch diese Mehrung des Kapitals, haben Sie Anspruch auf eine höhere Dividende. Das nennt man den sogenannten Zinseszinseffekt. Hier werden die Dividenden wiederum mit einer weiteren Dividende versehen. Die Genossenschaftsbanken schütten häufig ihre Dividenden an die Mitglieder aus, das ist eine andere Variante. Nach unserer Satzung ist dies der gewählte Weg zur Vermögensbildung.
Frau Hügel: Es wird darauf eingegangen, dass die Protectum keinen Prüfer der GdW hat, warum?
Herr Christ: Bei der Gründungsprüfung wird beantragt, bei welchen Prüfungsverband man Mitglied sein
möchte. Generell ist es so, dass das natürlich auch eine gewisse Kostenfrage darstellt. Das heißt, dass im Endeffekt die Prüfung bei den großen Verbänden erheblich teurer ist, als bei den kleinen Verbänden. Und aus diesem Grund haben wir die Wahl uns einen Prüfungsverband auszusuchen, der unserer entsprechenden Größenordnung die Möglichkeit gibt die Prüfung preisgerecht durchzuführen. Wir waren mal Mitglied beim VdW Bayern, das heißt wir haben unsere Gründungsprüfung bei VdW Bayern gemacht und haben für die erste Rumpfwirtschaftsjahrprüfung eine Prüfungsgebühr in Höhe von 12.000 EUR ,wenn ich mich noch richtig erinnere, gezahlt und mit diesen hohen Kosten kann man wirtschaftlich sinnvoll keine neue Genossenschaft aufbauen.
Fr. Hügel: Ist ein Verlust bei der Genossenschaft möglich oder kann man als Mitglied bei ihnen nur gewinnen?
Hr. Christ: Generell ist es so, dass vom Charakter her, sowohl eine Beteiligung an einer Aktiengesellschaft, als auch bei einer Beteiligung an einer Wohnungsbaugenossenschaft Verluste folgen können. Wenn diese Gesellschaft operativ einen Verlust erwirtschaftet, dann können keine Dividenden ausgeschüttet werden. Das ist das Risiko welches man hat. Aber wie gesagt, das ist der Charakter des 5. Vermögensbildungsgesetztes. Wir müssen eben produktiv arbeiten, d. h. das dieses Kapital auch im Unternehmen verwand wird und generell kann das wirtschaften auch Risiken beinhalten. Wir und der Staat haben bewusst das Segment der Immobilien gewählt. Wir erstellen ja mit dem Kapital von unseren Mitgliedern Wohnraum die dann an diese oder Dritte vermietet oder verkauft werden. Der Wohnungsmarkt entwickelt sich wesentlich stabiler als das z. B. Aktienmärkte tun. Aktienmärkte haben es ggf. auch mit größeren Rückgängen zu tun. In beiden Formen ist ein Verlust theoretisch möglich. Die Entwicklung der letzten Jahre im Wohnungsmarkt hat aber gezeigt, dass es keine Ausschläge nach unten gibt. Also insofern ein theoretisches Verlustrisiko besteht, man kann hier nur der Statistik folgen, dass die Genossenschaften zu den insolvenzsichersten Formen zählen die es derzeit gibt.
Fr. Hügel: Vielen Dank Herr Christ für die aufschlussreichen Antworten.
Hr. Christ:Danke Ihnen und ich hoffe wir konnten das Produktivsparen und die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft für die Leserinnen und Leser verdeutlichen.
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