Irreführende Blickfangwerbung durch Aktionsangebot - Unlauterer Wettbewerb
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 07.11.2013 10:23 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Die Bank hätte Bedingungen und Einschränkungen in Verbindung mit den angebotenen Zinssätzen bereits für den Verbraucher deutlich sichtbar neben der Blickfangwerbung erläutern müssen. Dem potentiellen Kunden gegenüber würden durch das Vorgehen der Bank wesentliche Informationen nicht genannt. Die mit der Anlagesumme verbundenen Zinssätze seien für die Entscheidungsfindung des Verbrauchers wichtig. Diese würden dem potentiellen Kunden durch das Vorgehen der Bank in unlauterer Weise vorenthalten.
Unter unlauterem Wettbewerb versteht man das Verhalten von Unternehmen, welches gegen die guten Sitten verstößt. Gegen solche Handlungen kann in vielen Fällen vorgegangen werden.
Verbraucher und Mittbewerber werden durch die Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geschützt. Außerdem wird hierdurch der rechtmäßige und unverfälschte Wettbewerb ermöglicht. Neben Unterlassungsansprüchen können sich aus einem Verstoß gegen das UWG auch Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Herausgabe des erlangten Gewinns ergeben.
Unternehmen sollten Wettbewerbsverstöße vermeiden. Die Hilfe eines im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalts sollte deshalb möglichst schon in Anspruch genommen werden, bevor Werbemaßnahmen vorgenommen werden. Auch bei Verstößen durch Mittbewerber kann ein im Wettbewerbsrecht versierter Rechtsanwalt helfen den Sachverhalt zu prüfen und Ansprüche durchzusetzen.
Im Falle eines Wettbewerbsverstoßes ist es besonders wichtig die Fristen zu beachten, denn oft ist zügiges Handeln geboten.
http://www.grprainer.com/Unlauterer-Wettbewerb.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750