Keine Irreführung durch Ortszusatz im Firmennamen - Handelsrecht
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 18.11.2013 10:21 Uhr
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Nachdem das Registergericht die Anmeldung einer GmbH & Co. KG mit einem Ortszusatz in der Handelsfirma zunächst zurückgewiesen hatte, wurde Beschwerde eingereicht und die angemeldete Eintragung weiterverfolgt. Als Begründung für die Beschwerde wurde angeführt, dass das Unternehmen seinen Sitz unmittelbar an der Landesgrenze zu der Stadt habe und ca. 95% seiner Tätigkeit in der Stadt und im gleichen Landkreis ausübe. Es solle deshalb ein realer Bezug der angemeldeten Firma der Stadt bestehen.
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. So beinhaltet das Handelsrecht Vorschriften über die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern, sowie über die wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Handelsrecht auch die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten für Kaufleute. Wichtigste Rechtsquelle ist das Handelsgesetzbuch.
Ein im Handelsrecht versierter Rechtsanwalt berät gerne und umfassend über rechtlichen Fragen zum Handelsrecht. Zum einen klärt dieser die Rechte und Pflichten als Kaufmann auf, zum anderen unterstützt ein im Handelsrecht versierter Rechtsanwalt dabei rechtliche und wirtschaftliche Interessen durchzusetzen.
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