Interessante Artikel

Sind Casino-Vergleichsportale seriös?

 

Interessante Links

301 Moved Permanently

301 Moved Permanently


nginx


 

Toplisten

» Domainwert
» Pagerank
» Backlinks
» Alexa Rank
» Eurowert

 

Letzte Domainbewertungen

»  wew.lets-swing.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 59,22 €
wew.lets-swing.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 91,94 €
www.gymx9.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.com
DomWert: 16,81 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.gymx9.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.x9nrg.com
DomWert: 16,78 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.x9nrg.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.damenglanz.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 82,75 €
www.damenglanz.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.metafreak.io
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 20,94 €
www.metafreak.io - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.berliner-buchdruck.de
DomWert: 18,02 / 100 Pkt. - 80,02 €
www.berliner-buchdruck.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  shop.ai
DomWert: 17,36 / 100 Pkt. - 30,62 €
shop.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.lern.ai
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 24,13 €
www.lern.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.photovoltaik-aurich.d...
DomWert: 17,22 / 100 Pkt. - 73,52 €
www.photovoltaik-aurich.d... - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage

 

Haftungsausschluss

Die auf Domainwert24.de veröffentlichten Meldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an Domainwert24.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Kinderlärm ist Zukunftsmusik

Meldung von: Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. (VdW Bayern) - 19.09.2016 14:57 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Wichtige Mietrechtsurteile zum Weltkindertag am 20. September

München (19.09.2016) - Parkende Buggys im Treppenhaus, nächtliches Babygeschrei und spielende Kinder im Innenhof, für manche Menschen ist das ein Ärgernis. Besonders in Mehrfamilienhäusern gibt es häufig Streit zwischen Kinderlosen und Familien. Nicht selten treffen sich die Parteien vor Gericht wieder. Die Rechtsprechung ist familienfreundlich und urteilt regelmäßig, dass Kinderlärm von der Hausgemeinschaft hinzunehmen ist. Zum Weltkindertag am 20. September weist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (http://vdwbayern.de) (VdW Bayern) auf einige wichtige Urteile hin.

Von Spielplätzen ausgehender Kinderlärm ist seit 2011 kein Grund mehr für Beschwerden der Nachbarn vor Gericht. Denn vor fünf Jahren wurde das Bundes-Immissionsschutzgesetz geändert. Seitdem gilt Lärm, der von Kindertagesstätten und Spielplätzen ausgeht nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung, sondern als Ausdruck kindlicher Entwicklung und Entfaltung. Auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz bezog sich der Bundesgerichtshof (BGH) auch in seinem Urteil vom 29. April 2015. Der BGH stellte fest, dass Vermieter nicht für neu aufgetretene Lärmbelästigungen - in diesem Fall ein Bolzplatz - verantwortlich gemacht werden können, wenn auch der Vermieter selbst den Lärm ohne eigene Entschädigungsmöglichkeit hinnehmen muss. Die neue Lärmbelästigung sei kein Mangel der Mietwohnung (Az.: VIII ZR 197/14).

Auch in der Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses ist nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main Kinderlärm grundsätzlich hinzunehmen. Das Gericht stellte fest, dass Kleinkindergeschrei und gelegentliches Kindergetrampel zum "gewöhnlichen Gebrauch einer Wohnung" gehören (Az.: 33 C 3943/04). Derartiger Lärm berechtige nicht zur Mietminderung.

Parken von Kinderwägen erlaubt

Familienfreundlich ist die Rechtsprechung auch beim Parken von Kinderwagen im Hausflur. Wenn noch ausreichend Platz für den Fluchtweg bleibt, ist das Abstellen erlaubt (BGH, V ZR 46/06).

Weltkindertag

Zum Weltkindertag am 20. September 2016 machen bundesweit zahlreiche Initiativen unter dem gemeinsamen Motto "Kinder willkommen!" auf die Kinderrechte aufmerksam.
* * *
Im VdW Bayern sind 456 sozialorientierte bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen - darunter 334 Wohnungsgenossenschaften und 89 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 530.000 Wohnungen.
* * *
Diese und weitere Pressemitteilungen sowie druckfähiges Bildmaterial finden Sie unter http://www.vdwbayern.de/presse.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. (VdW Bayern)
Tobias Straubinger
Stollbergstraße 7
80539 München
(089) 29 00 20-305
tobias.straubinger@vdwbayern.de
http://www.vdwbayern.de


Firmenbeschreibung:
Im VdW Bayern sind 456 sozialorientierte bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen - darunter 332 Wohnungsgenossenschaften und 89 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 530.000 Wohnungen, in denen ein Fünftel aller bayerischen Mieter wohnen.

Pressekontakt:
Pressekontakt
ComMenDo Agentur für UnternehmensKommunikation GmbH
Dr. Michael Bürker
Hofer Straße 1
81737 München
(089) 67 91 72-0
info@commendo.de
http://www.commendo.de


» © 2024 by Domainwert24.de. Alle Rechte vorbehalten. «
» pd Domainbewertung V2.1.6 © 2011-2024 by pd81.net - PHP Scripte. «