Kostenmanagement bei der Betriebstankstelle
Meldung von: Supress - 07.11.2016 12:11 Uhr
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Kraftstoffbezug ohne Qualitätsmängel und Messfehler
sup.- Lohnt sich die Errichtung einer eigenen Betriebstankstelle? Für viele mittelständische Firmen mit Fahrzeugflotte lässt sich diese Frage erst nach einer genauen Wirtschaftlichkeitsprüfung beantworten. Dabei müssen die Zahl der Fahrzeuge, die Fahrleistungen und Verbrauchsdaten den Investitions- und Betriebskosten gegenübergestellt werden. Mögliche oder bereits absehbare Änderungen in den logistischen Abläufen des Unternehmens sollten in den Berechnungen ebenso berücksichtigt werden wie unterschiedliche Szenarien zur Entwicklung der Kraftstoffpreise. Kommt die Prüfung zu einem positiven Ergebnis, kann eine so genannte Eigenverbrauchstankstelle auf dem Firmengelände beispielsweise für Speditionen, Busunternehmen oder Pflegedienste zu einer interessanten Spar-Option werden. Die Einkaufskonditionen verbessern sich bei Mengenbestellungen, Fahrtwege und Wartezeiten an Fremdstationen entfallen bei der Betankung vor Ort und die Betriebszeiten können exakt auf die Belange des eigenen Fuhrparks zugeschnitten werden. Gerade bei Flotten, deren Strecke täglich zum Firmenstandort zurückführt, ermöglicht die intensive Nutzung eine schnelle Amortisation der Investitionen.
Damit diese Rechnung allerdings dauerhaft aufgeht, müssen beim weiteren Kostenmanagement der Betriebstankstelle mehrere Aspekte berücksichtigt werden. So sollte der für den Kraftstoff-Einkauf zuständige Disponent stets über den aktuellen Verlauf der Energiepreise informiert sein, um mit der Bestellterminierung auf Schwankungen reagieren zu können. Der Aufwand für vorgeschriebene technische Prüfungen sowie für Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Tankautomaten, Sicherheitstechnik oder flüssigkeitsbeständigen Bodenflächen ist von vornherein realistisch einzuplanen. Die Vorschriften zur Unfallvermeidung und zum Gewässerschutz müssen nämlich auch auf einer Hoftankstelle umgesetzt werden. Außerdem sollte die Bedeutung vorschriftsmäßig geeichter Zähleranlagen bei der Fahrzeugbetankung nicht unterschätzt werden.
Dieser Punkt lenkt zudem den Blick auf eine unbekannte Größe in der Kostenkalkulation: Stimmen beim Einkauf der Kraftstoffe die Liefermengen und die Warenqualität mit der Abrechnung überein? Der Betreiber einer eigenen Tankstelle ist zwar für die Eichung der Abgabezähler an seinen Zapfsäulen verantwortlich, nicht jedoch für die entsprechende Messgenauigkeit beim Bezug des Kraftstoffs. Diese Aufgabe fällt in die Zuständigkeit des Lieferanten und ist für den Kunden kaum überprüfbar. Sofern es um Diesel oder Biodiesel für die Firmenflotte geht, lässt sich das Kontroll-Manko jedoch leicht ausgleichen: Die Lieferanten dieser Kraftstoffe können bei nachgewiesener Seriosität und Zuverlässigkeit mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) ausgezeichnet werden. Voraussetzung dafür sind unangemeldete Kontrollen von Produktgüte, Lieferfahrzeugen, Zähleranlagen, und Rechnungsstellung, bei denen sich keine Beanstandungen ergeben dürfen (www.guetezeichen-energiehandel.de). Damit sichert das Prädikat nicht nur die Lieferqualität, sondern auch die Datenbasis für die betriebswirtschaftliche Kalkulation einer Tankstelle.
Foto: Fotolia / Thomas Reimer (No. 5683)
Damit diese Rechnung allerdings dauerhaft aufgeht, müssen beim weiteren Kostenmanagement der Betriebstankstelle mehrere Aspekte berücksichtigt werden. So sollte der für den Kraftstoff-Einkauf zuständige Disponent stets über den aktuellen Verlauf der Energiepreise informiert sein, um mit der Bestellterminierung auf Schwankungen reagieren zu können. Der Aufwand für vorgeschriebene technische Prüfungen sowie für Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Tankautomaten, Sicherheitstechnik oder flüssigkeitsbeständigen Bodenflächen ist von vornherein realistisch einzuplanen. Die Vorschriften zur Unfallvermeidung und zum Gewässerschutz müssen nämlich auch auf einer Hoftankstelle umgesetzt werden. Außerdem sollte die Bedeutung vorschriftsmäßig geeichter Zähleranlagen bei der Fahrzeugbetankung nicht unterschätzt werden.
Dieser Punkt lenkt zudem den Blick auf eine unbekannte Größe in der Kostenkalkulation: Stimmen beim Einkauf der Kraftstoffe die Liefermengen und die Warenqualität mit der Abrechnung überein? Der Betreiber einer eigenen Tankstelle ist zwar für die Eichung der Abgabezähler an seinen Zapfsäulen verantwortlich, nicht jedoch für die entsprechende Messgenauigkeit beim Bezug des Kraftstoffs. Diese Aufgabe fällt in die Zuständigkeit des Lieferanten und ist für den Kunden kaum überprüfbar. Sofern es um Diesel oder Biodiesel für die Firmenflotte geht, lässt sich das Kontroll-Manko jedoch leicht ausgleichen: Die Lieferanten dieser Kraftstoffe können bei nachgewiesener Seriosität und Zuverlässigkeit mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) ausgezeichnet werden. Voraussetzung dafür sind unangemeldete Kontrollen von Produktgüte, Lieferfahrzeugen, Zähleranlagen, und Rechnungsstellung, bei denen sich keine Beanstandungen ergeben dürfen (www.guetezeichen-energiehandel.de). Damit sichert das Prädikat nicht nur die Lieferqualität, sondern auch die Datenbasis für die betriebswirtschaftliche Kalkulation einer Tankstelle.
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