Krankenkassen stellen schwere Mängel bei Hüftprothesen fest
Meldung von: bürgle schäfer Rechtsanwälte - 30.07.2012 10:29 Uhr
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Gutachten bescheinigt der Durom Metasul LDH Hüftgelenksprothese erhebliche Konstruktionsfehler.

Der Medizinische Dienst (MDK) hat im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen das Durom Metasul LDH System des Medizinprodukteherstellers Zimmer untersucht. Bei diesem System handelt es sich um eine Hüftgelenksprothese.
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Hüftgelenksprothesen schwere Mängel aufweisen. So hätte das Produkt aufgrund erheblicher Konstruktionsfehler gar nicht auf dem Markt gebracht werden dürfen. Diese Fehler wären bereits im Jahr 2003 zu erkennen gewesen. Auch später habe der Hersteller seine Überwachungspflichten nicht erfüllt. Denn als die ersten Probleme bekannt wurden, habe dieser nicht reagiert und das Produkt nicht vom Markt genommen.
Den Ärzten kann laut dem Gutachten dagegen kein Vorwurf gemacht werden, da diese den Fehler des Produkts nicht haben erkennen können.
Alle Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die eine solche Hüftgelenksprothese implantiert bekommen haben, sollten wegen möglicher Schadenersatzansprüche einen Rechtsanwalt kontaktieren, empfiehlt das Gutachten weiter.
Gegen die Firma Zimmer sind bereits mehrere Klagen bei Gericht wegen fehlerhafter Prothesen anhängig. Zimmer hat bisher alle Vorwürfe zurückgewiesen. Das Produkt habe dem Stand der Technik entsprochen. Mögliche Fehler seien jedenfalls nicht erkennbar gewesen.
Mittlerweile wurde die Prothese vom Markt genommen.
Dr. Alexander T. Schäfer
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Hüftgelenksprothesen schwere Mängel aufweisen. So hätte das Produkt aufgrund erheblicher Konstruktionsfehler gar nicht auf dem Markt gebracht werden dürfen. Diese Fehler wären bereits im Jahr 2003 zu erkennen gewesen. Auch später habe der Hersteller seine Überwachungspflichten nicht erfüllt. Denn als die ersten Probleme bekannt wurden, habe dieser nicht reagiert und das Produkt nicht vom Markt genommen.
Den Ärzten kann laut dem Gutachten dagegen kein Vorwurf gemacht werden, da diese den Fehler des Produkts nicht haben erkennen können.
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Dr. Alexander T. Schäfer
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Hochstraße 17
60313 Frankfurt
E-Mail: mail@atsrecht.de
Telefon: 08005891352
Homepage: http://www.atsrecht.de

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht Dr. Alexander T. Schäfer ist spezialisiert auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Personenschäden bei Arzthaftung, Unfall oder Straftat. Er vertritt ausschließlich Geschädigte, Patienten und Versicherungsnehmer. Regelmäßig tritt er mit Forderungen für einen besseren Schutz von Patienten und Opfern an die Öffentlichkeit. Er ist zudem in verschiedenen Opfer- und Patientenschutzorganisationen ehrenamtlich tätig. Nähere Informationen zu Dr. Alexander T. Schäfer unter www.atsrecht.de

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