KTG Energie AG: Beunruhigende Nachrichten für die Anleger
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 23.09.2016 10:58 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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KTG Energie AG: Beunruhigende Nachrichten für die Anleger
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html
In wenigen Tagen wäre die Zinszahlung für die Anleihe der KTG Energie AG fällig. Ob es dazu kommt, erscheint angesichts aktueller Meldungen des Unternehmens allerdings fraglich.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die insolvente KTG Agrar SE hielt etwas über 50 Prozent der Anteile an der KTG Energie AG. Nach der Insolvenz der KTG Agrar kamen auch Zweifel bei den Anlegern der KTG Energie AG auf, inwieweit sich die Pleite der Mutter auch auf die Tochtergesellschaft auswirken wird. Als kürzlich bekannt wurde, dass die Anteile der KTG Agrar an der KTG Energie AG an einen Investor verkauft wurden, keimte neue Hoffnung auf. Sowohl der Kurs der Mittelstandsanleihe (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html) als auch der der Aktie der KTG Energie legten daraufhin mächtig zu.
Inzwischen sieht wieder alles ganz anders aus. Grund ist eine Ad-hoc-Meldung der KTG Energie AG vom 20. September. Darin heißt es, dass der Aufsichtsrat zwei auf Restrukturierung und Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwälte zu neuen Mitgliedern des Vorstands bestellt hat. Sollten diese die Bestellung annehmen, werden sie auch die im Hinblick auf das Vorliegen von Insolvenzantragsgründen nötigen Prüfungen veranlassen. Außerdem hat der gesamte Aufsichtsrat seine Mandate mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Die Meldung lässt befürchten, dass es um die wirtschaftliche Situation der KTG Energie deutlich schlechter steht als bisher angenommen.
In diesem Zusammenhang rückt auch die Anleihe der KTG Energie AG in den Fokus. Das Unternehmen hatte im September 2012 eine Anleihe mit einer fünfjährigen Laufzeit und einem Volumen von 50 Millionen Euro begeben (ISIN: DE000A1ML257 / WKN A1ML25). Die Inhaber-Teilschuldverschreibung ist jährlich mit 7,25 Prozent verzinst. Die Zinsen sind jeweils am 28. September fällig; die komplette Anleihe steht im September 2018 zur Rückzahlung an.
Ob es tatsächlich zur Auszahlung der Zinsen am 28. September angesichts der aktuellen Meldungen kommt, erscheint zumindest fraglich. Sollte es zu Verzögerungen oder weiteren Hiobsbotschaften wie einem Insolvenzantrag der KTG Energie AG kommen, sollten Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, um finanziellen Verlusten entgegenzutreten. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
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In wenigen Tagen wäre die Zinszahlung für die Anleihe der KTG Energie AG fällig. Ob es dazu kommt, erscheint angesichts aktueller Meldungen des Unternehmens allerdings fraglich.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die insolvente KTG Agrar SE hielt etwas über 50 Prozent der Anteile an der KTG Energie AG. Nach der Insolvenz der KTG Agrar kamen auch Zweifel bei den Anlegern der KTG Energie AG auf, inwieweit sich die Pleite der Mutter auch auf die Tochtergesellschaft auswirken wird. Als kürzlich bekannt wurde, dass die Anteile der KTG Agrar an der KTG Energie AG an einen Investor verkauft wurden, keimte neue Hoffnung auf. Sowohl der Kurs der Mittelstandsanleihe (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html) als auch der der Aktie der KTG Energie legten daraufhin mächtig zu.
Inzwischen sieht wieder alles ganz anders aus. Grund ist eine Ad-hoc-Meldung der KTG Energie AG vom 20. September. Darin heißt es, dass der Aufsichtsrat zwei auf Restrukturierung und Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwälte zu neuen Mitgliedern des Vorstands bestellt hat. Sollten diese die Bestellung annehmen, werden sie auch die im Hinblick auf das Vorliegen von Insolvenzantragsgründen nötigen Prüfungen veranlassen. Außerdem hat der gesamte Aufsichtsrat seine Mandate mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Die Meldung lässt befürchten, dass es um die wirtschaftliche Situation der KTG Energie deutlich schlechter steht als bisher angenommen.
In diesem Zusammenhang rückt auch die Anleihe der KTG Energie AG in den Fokus. Das Unternehmen hatte im September 2012 eine Anleihe mit einer fünfjährigen Laufzeit und einem Volumen von 50 Millionen Euro begeben (ISIN: DE000A1ML257 / WKN A1ML25). Die Inhaber-Teilschuldverschreibung ist jährlich mit 7,25 Prozent verzinst. Die Zinsen sind jeweils am 28. September fällig; die komplette Anleihe steht im September 2018 zur Rückzahlung an.
Ob es tatsächlich zur Auszahlung der Zinsen am 28. September angesichts der aktuellen Meldungen kommt, erscheint zumindest fraglich. Sollte es zu Verzögerungen oder weiteren Hiobsbotschaften wie einem Insolvenzantrag der KTG Energie AG kommen, sollten Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, um finanziellen Verlusten entgegenzutreten. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
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