KTG Energie AG stellt Insolvenzantrag
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 29.09.2016 11:09 Uhr
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KTG Energie AG stellt Insolvenzantrag
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html
Es hatte sich angedeutet: Die KTG Energie AG hat Insolvenzantrag beim Amtsgericht Neuruppin gestellt. Das Insolvenzverfahren soll in Eigenverwaltung durchgeführt werden, teilt das Unternehmen mit.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die KTG Energie AG am 27. September mitteilte, hat sie beim Amtsgericht Neuruppin einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Im Zuge des Verfahrens soll der Restrukturierungsprozess in Eigenverwaltung fortgeführt werden. Ziel sei eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens.
Diese Entwicklung hatte sich in den vergangenen Tagen bereits angedeutet. Nachdem die insolvente KTG Agrar SE ihre Anteile von etwas mehr als 50 Prozent an der KTG Energie AG an einen Investor verkauft hatte, wurden zwei Rechtsanwälte, die auf Restrukturierung und Insolvenzrecht spezialisiert sind, neu in den Vorstand der KTG Energie bestellt. Zudem habe ein Gutachten einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Zahlungsunfähigkeit der KTG Energie bestätigt. Die Folge ist der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung.
Im Zuge der Restrukturierung soll eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens gelingen. Für die Anleger der 50 Millionen Euro schweren Mittelstandsanleihe (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html) der KTG Energie bedeutet dies voraussichtlich, dass sie ihren Teil zur Sanierung des Unternehmens beitragen sollen. Unmittelbar muss damit gerechnet werden, dass die am 28. September fällige Zinszahlung nicht geleistet wird. Darüber hinaus könnte im Zuge der Sanierungsmaßnahmen eine Umstrukturierung der Anleihe geplant sein. Denkbar ist etwa, dass der Zinssatz von 7,25 Prozent p.a. abgesenkt oder die fünfjährige Laufzeit verlängert werden soll.
Anleger sollten die weitere Entwicklung genau beobachten und können sich zur Wahrung ihrer Interessen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Denn auch in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist keineswegs gesagt, dass eine nachhaltige Sanierung tatsächlich gelingt. Um finanziellen Verlusten entgegenzuwirken, können alle rechtlichen Möglichkeiten der Anleihe-Anleger geprüft werden. Möglicherweise können auch Schadensersatzansprüche wegen Prospektfehlern oder einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden.
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Es hatte sich angedeutet: Die KTG Energie AG hat Insolvenzantrag beim Amtsgericht Neuruppin gestellt. Das Insolvenzverfahren soll in Eigenverwaltung durchgeführt werden, teilt das Unternehmen mit.
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Diese Entwicklung hatte sich in den vergangenen Tagen bereits angedeutet. Nachdem die insolvente KTG Agrar SE ihre Anteile von etwas mehr als 50 Prozent an der KTG Energie AG an einen Investor verkauft hatte, wurden zwei Rechtsanwälte, die auf Restrukturierung und Insolvenzrecht spezialisiert sind, neu in den Vorstand der KTG Energie bestellt. Zudem habe ein Gutachten einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Zahlungsunfähigkeit der KTG Energie bestätigt. Die Folge ist der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung.
Im Zuge der Restrukturierung soll eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens gelingen. Für die Anleger der 50 Millionen Euro schweren Mittelstandsanleihe (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html) der KTG Energie bedeutet dies voraussichtlich, dass sie ihren Teil zur Sanierung des Unternehmens beitragen sollen. Unmittelbar muss damit gerechnet werden, dass die am 28. September fällige Zinszahlung nicht geleistet wird. Darüber hinaus könnte im Zuge der Sanierungsmaßnahmen eine Umstrukturierung der Anleihe geplant sein. Denkbar ist etwa, dass der Zinssatz von 7,25 Prozent p.a. abgesenkt oder die fünfjährige Laufzeit verlängert werden soll.
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