Möglicher Schadenersatzanspruch von Anlegern bei Pflichtverletzung aus Anlageberatungsvertrag
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 15.11.2012 20:52 Uhr
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Das kann er auch auf schriftlichem Weg, wenn der Kunde die schriftliche Information rechtzeitig erhält. Sie ist als rechtzeitig zu behandeln, wenn der Kunde sie trotz bestehender Möglichkeit der Kenntnisnahme eben nicht zur Kenntnis nehme.
Bei gegebener Pflichtverletzung und bestehendem Schadenersatzanspruch ist der Kunde so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er pflichtgemäß beraten worden wäre.
Möglicherweise sind die Anleger bereits im Zuge der Fondsvermittlung falsch beraten worden. Dies könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ihr Vermittler mit der Sicherheit des Fonds argumentiert und herausgestellt hat, dass für die Beteiligungssumme keinerlei Gefahren drohten.
Schadenersatzansprüche sind allerdings stets eine Frage des Einzelfalles und können nicht pauschal bejaht oder verneint werden. Eine genaue Prüfung durch einen Rechtsanwalt ist daher unerlässlich.
Betroffene Anleger sollten sich umgehend beraten lassen, da je nach den Umständen des Einzelfalls kurze Verjährungsfristen drohen.
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