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Müssen Jobcenter ihre Diensttelefonnummern herauszugeben?

Meldung von: fsn-recht Rechtsanwälte - 17.10.2016 11:31 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Bundesverwaltungsgericht entscheidet am 20.10.2016:

Das Bundesverwaltungsgericht wird zu dieser Frage am 20.10.2016 um 11 Uhr öffentlich verhandeln und das Urteil verkünden.

Die meisten Jobcenter in Deutschland halten die Telefonnummern ihrer Mitarbeiter geheim. Wollen Betroffene telefonischen Kontakt mit der Behörde aufnehmen, müssen sie hierfür die Hotline eines externen Serviceanbieters anrufen. Dessen Mitarbeiter haben auch in dringenden Fällen keine Möglichkeit, Anrufer an die zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters durchstellen.

Unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verlangen vier Betroffene nun die Herausgabe von Jobcenter-Diensttelefonlisten mit den direkten Telefonnummern der Mitarbeiter und zogen hierfür bis vor das Bundesverwaltungsgericht.

"Die aktuelle Situation führt zu einer Vielzahl von Problemen", erklärt Sven F., einer der Kläger. "Gerade im Bereich des Arbeitslosengelds II bedrohen schon kleine Probleme schnell die Existenz der Betroffenen. Kurze Informationswege und schnelles Handeln auf Seiten des Jobcenters sind immer wieder essentiell, um existenzielle Notlagen zu beseitigen", erklärt Rechtsanwältin Kristina Sosa Noreoa, die gemeinsam mit ihrem Kollegen Rechtsanwalt Dirk Feiertag zwei der Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht vertritt.

"Selbst gegenüber uns Rechtsanwälten werden die Dienstnummern geheim gehalten. Eine unbürokratische schnelle Klärung von Problemen, oft auch nur von Missverständnissen, ist uns dadurch leider unmöglich", so Feiertag.

Nach § 5 Abs. 4 IFG sind die amtlichen Kontaktdaten von Bearbeitern nicht vom Informationszugang ausgeschlossen "soweit kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist". Als einzige gesetzlich mögliche Ausnahme käme hier eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Betracht. Das OVG Münster hat den Anspruch eines Klägers in der Vorinstanz abgelehnt, da es die öffentliche Sicherheit durch die Herausgabe der Telefonnummern gefährdet sah. Ob das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls eine Sicherheitsgefahr in der Herausgabe von Telefonlisten sieht, wird sich nun am Donnerstag zeigen.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
fsn-recht Rechtsanwälte
Kristina Sosa Noreña
Georg-Schumann-Str. 179
04159 Leipzig
034126536078
mail@fsn-recht.de
http://fsn-recht.de


Firmenbeschreibung:
Die Kanzlei fsn-recht Rechtsanwälte bietet umfassende Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Arbeitslosenrechts. Nachdem sie selbst auf Zugang zu den Durchwahlnummern der Mitarbeiter des Jobcenters Leipzig geklagt und im Januar 2013 gewonnen hatte, hat sie inzwischen in mehr als 100 Verfahren deutschlandweit Mandanten vertreten, die ebenfalls von Jobcentern die Diensttelefonlisten angefordert haben.

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