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Markenrecht: Brexit und Auswirken auf die Unionsmarke

Meldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 04.07.2016 11:03 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Markenrecht: Brexit und Auswirken auf die Unionsmarke

Markenrecht: Brexit und Auswirken auf die Unionsmarke
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html
Der Brexit kann Folgen für die EU-Gemeinschaftsmarke bzw. Unionsmarke haben. Verlässt Großbritannien die EU, ist die eingetragene Marke im Königreich möglicherweise nicht mehr ausreichend geschützt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Markenrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html)lässt die Anmeldung einer Marke nur für den nationalen Raum oder auch für das gesamte Gebiet der EU zu. Nach der Entscheidung für den Brexit stellt sich für die Unternehmen die Frage, ob der Schutz der Unionsmarke in Großbritannien noch gegeben ist.

Die Unionsmarke hat ihren Geltungsbereich innerhalb der Europäischen Union. Tritt ein Staat wie Großbritannien aus der EU aus, ist der Markenschutz dort nicht mehr gegeben, sofern keine Sondervereinbarung geschlossen wird. Ob und in welchem Umfang dies geschehen wird, steht derzeit noch völlig in den Sternen. Entsprechend groß ist nach der Abstimmung die Unsicherheit bei den betroffenen Unternehmen.

Verschiedene Konstellationen sind derzeit denkbar: Die Unionsmarken verlieren ihren Schutz in Großbritannien. Möglich ist auch, dass durch Sondervereinbarungen Unionsmarken weiterhin ihren Schutz genießen, dann sind aber auch Einschränkungen vorstellbar. Sollte keine entsprechende Regelung gefunden werden, bevor der Brexit amtlich ist, dürfte der Markenschutz in Großbritannien definitiv zumindest vorübergehend verloren sein. Für Unternehmen kann der Verlust des Markenschutzes in Großbritannien unangenehme Konsequenzen haben, während Wettbewerber davon profitieren können. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, vertraut nicht auf den Schutz der Unionsmarke, sondern nimmt eine zusätzliche Markenanmeldung in Großbritannien vor. Ähnliche Folgen des Brexit sind auch für Gemeinschaftsgeschmackmuster oder Patente vorstellbar.

Unternehmen, die eine Unionsmarke eintragen oder verlängern möchten, sollten den wahrscheinlichen Austritt Großbritanniens aus der EU auf jeden Fall im Auge behalten und bedenken, wie wichtig oder vielleicht auch unerheblich für sie der Markenschutz im Vereinigten Königreich ist. Im Markenrecht kompetente Rechtsanwälte unterstützen Unternehmen bei der Anmeldung einer Marke sowie bei der Abwehr bzw. Durchsetzung von Forderungen bei Markenrechtsverletzungen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html

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