Mit Gamefonds gibt es nun eine neue geschlossene Beteiligung
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 02.08.2012 19:32 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Ob diese hohen Ziele tatsächlich erreicht werden, ist momentan noch nicht absehbar, da es sich bei den Gamefonds um eine verhältnismäßig junge Fondskategorie handelt. 2005 soll ein so genannter "Testfonds" aufgelegt worden sein. Allerdings liegen auch hier noch keine endgültigen, messbaren Ergebnisse vor.
Bei den sogenannten geschlossenen Fonds erwirbt der Anleger eine Beteiligung an dem jeweiligen Unternehmen. Eine solche unternehmerische Beteiligung ist typischerweise nicht nur mit Rechten der Teilhaber sondern auch mit erheblichen Risiken behaftet. Im Voraus absehbar sind weder mögliche Produktionsverzögerungen noch, ob der erhoffte Erfolg beim Publikum tatsächlich eintreten wird. Beides sind Unwägbarkeiten, denen ein großer Einfluss auf die finanziellen Risiken einer unternehmerischen Beteiligung zuzurechnen ist. Ein ganz ähnliches Konzept wird bereits seit Jahren in Form von Filmfonds vermarktet. Die Erfahrungen in diesem Bereich haben gezeigt, dass eine rechtzeitige Überprüfung der Kapitalanlage etwaige Schäden der Anleger vermeiden kann.
Viele der Anleger hätten sich niemals auf eine solche Anlage eingelassen, wenn sie von diesen gravieren Risiken gewusst hätten. Oft sollen sie von Ihren Banken falsch beraten worden und insbesondere nicht über Rückvergütungen aufgeklärt worden sein. Die neuste BGH-Rechtsprechung bestätigt aber, dass Banken dazu verpflichtet sind ihre Rückvergütungsprämien zu offenbaren. Unter diesen Voraussetzungen haben die Anleger gute Chancen Schadensersatzansprüche geltend zu machen und das von ihnen investierte Geld zurück zu bekommen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com rät: Lassen Sie die ihre Gamefonds-Beteiligung durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt prüfen, um einen endgültigen Verlust ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Anwalt anhand einer umfangreichen Checkliste prüfen, ob und gegen wen ihnen Ansprüche zustehen. Insbesondere wird geprüft, ob sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
http://www.grprainer.com/Gamefonds.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com/
Telefon: 0221-2722750

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com/
Telefon: 0221-2722750