Nachfolgerhaftung im Gesellschaftsrecht
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 30.10.2012 10:20 Uhr
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Eine entsprechende Anwendung der Nachfolgerhaftung des § 25 I HGB komme mangels planwidriger Regelungslücke ebenfalls nicht in Betracht.
Die wirtschaftlichen Fallgestaltungen im Gesellschaftsrecht sind komplex und oftmals müssen entgegenstehende Interessen berücksichtigt werden. Die Normen des Gesellschaftsrechts finden sich in den unterschiedlichsten Gesetzen wieder. Auch die steuerrechtlichen Problematiken müssen Berücksichtigung finden.
Im Gesellschaftsrecht bestehen zudem zahlreiche Haftungsrisiken auch für die Gesellschafter. So kann sogar der Gesellschafter, der die Firma eines Handelsgeschäfts fortführt, für Verbindlichkeiten, die der bisherige Inhaber des Handelsgeschäftes begründet hat, haften. Ein im Gesellschaftsrecht tätiger Rechtsanwalt berät Sie hierüber individuell und umfassend.
Sollten innerhalb einer bestehenden Gesellschaft einmal Schwierigkeiten auftauchen, brauchen Sie einen Anwalt, der Ihnen mit dem nötigen Überblick hierüber hinweg hilft. Damit Sie und Ihre Gesellschaft möglichst unbeschadet bleiben, ist es wichtig, in diesen Fällen frühzeitig zu handeln.
Ein im Gesellschaftsrecht tätiger Anwalt kann Ihnen bereits bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen helfen, um Problemen frühzeitig vorzubeugen. Sollten Sie die Übernahme einer Gesellschaft planen, ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen um Risiken zu vermeiden.
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