Nur mit freier Sicht bei Eis und Schnee!
Meldung von: ARAG SE - 09.11.2016 09:22 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
ARAG Experten warnen vor zusätzlichen Bußgeldern im Winter
Die Schneefallgrenze sinkt - die Wetterfrösche im Fernsehen haben auch in niederen Regionen den ersten Schnee angekündigt. Während viele Menschen den ersten Schnee des Jahres sehnlichst erwarten, gibt es mindestens eine Bevölkerungsgruppe, die dem weißen Zauber mit Argwohn entgegenblickt: Autobesitzer! Denn die weißen Flöckchen können in Kombination mit Eis und Glätte im Straßenverkehr schnell lästig oder aber zu einer echten Gefahr werden. Wer sich nicht auf die erschwerten Bedingungen im Verkehr einstellt, riskiert zu allem Überfluss auch noch ein saftiges Bußgeld. Vor den häufigsten Bußgeldern rund ums Autofahren bei Schneefall warnen Sie die ARAG Experten.
Freie Sicht!
Wer morgens mit dem Auto zur Arbeit fährt, der erlebt dieser Tage häufig sein weißes Wunder. Das Auto hat sich über Nacht in einen riesigen Schneeberg verwandelt. Nun heißt es schippen, kratzen, enteisen. Doch hier ist Gründlichkeit geboten. Wer zum Beispiel meint, ein kleines Guckloch in der Windschutzscheibe reiche, um das Auto sicher zu bewegen, der irrt. Stattdessen sollten neben allen Scheiben sogar Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten und die Motorhaube vom Schnee befreit werden. Sonst winken 10 Euro Bußgeld. Mit derselben Summe wird im übrigen auch das Warmlaufenlassen des Motors bestraft, da vermeidbare Abgasbelastungen hierzulande verboten sind.
An Scheinwerfer und Co. denken!
Noch kostspieliger kann es sogar werden, wenn Scheinwerfer, Rüchlichter oder Blinker nicht vom Schnee befreit wurden. Da das Auto dann für andere Verkehrsteilnehmer nicht gut erkennbar ist und soeine erhöhte Unfallgefahr besteht, kann diese Vergesslichkeit bis zu 35 Euro kosten. Auch das Übersehen des Schneeketten-Gebots kann teuer werden - wer sich hier nicht nach der Beschilderung richtet, der ist um 20 Euro ärmer. Richtig günstig hingegen kann man davonkommen, wenn man beim Parken in Bereichen mit Parkscheinautomat die Vorderscheibe nicht von Schnee befreit. Hier zeigen sich die Ordnungsämter meistens großzügig, wir empfehlen aber dennoch die Sicht auf den Parkzettel freizulegen, da sonst ein Parkverstoß eintreten kann, und dieser ist ja bekanntlich auch nicht umsonst.
Ruhig und vorsichtig fahren!
Damit Sie nicht nur Bußgelder, sondern auch Gefahren vermeiden, sollten beim Autofahren während, vor und nach dem Schneefall einfache Grundregeln befolgt werden: Angefahren werden sollte behutsam und das im zweiten Gang - sonst könnten die Reifen durchdrehen und sich das Auto nicht von der Stelle bewegen lassen. Während der Fahrt sollte eher in einem höheren Gang gefahren werden, denn eine zu niedrige Drehzahl kann den Wagen ins Schleudern bringen. Und auch wenn man trotz aller Vorsicht ins Rutschen oder Schleudern gerät: hier hilft Ruhe, Auskoppel und ein gefühlvolles Gegenlenken.
Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
Die Schneefallgrenze sinkt - die Wetterfrösche im Fernsehen haben auch in niederen Regionen den ersten Schnee angekündigt. Während viele Menschen den ersten Schnee des Jahres sehnlichst erwarten, gibt es mindestens eine Bevölkerungsgruppe, die dem weißen Zauber mit Argwohn entgegenblickt: Autobesitzer! Denn die weißen Flöckchen können in Kombination mit Eis und Glätte im Straßenverkehr schnell lästig oder aber zu einer echten Gefahr werden. Wer sich nicht auf die erschwerten Bedingungen im Verkehr einstellt, riskiert zu allem Überfluss auch noch ein saftiges Bußgeld. Vor den häufigsten Bußgeldern rund ums Autofahren bei Schneefall warnen Sie die ARAG Experten.
Freie Sicht!
Wer morgens mit dem Auto zur Arbeit fährt, der erlebt dieser Tage häufig sein weißes Wunder. Das Auto hat sich über Nacht in einen riesigen Schneeberg verwandelt. Nun heißt es schippen, kratzen, enteisen. Doch hier ist Gründlichkeit geboten. Wer zum Beispiel meint, ein kleines Guckloch in der Windschutzscheibe reiche, um das Auto sicher zu bewegen, der irrt. Stattdessen sollten neben allen Scheiben sogar Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten und die Motorhaube vom Schnee befreit werden. Sonst winken 10 Euro Bußgeld. Mit derselben Summe wird im übrigen auch das Warmlaufenlassen des Motors bestraft, da vermeidbare Abgasbelastungen hierzulande verboten sind.
An Scheinwerfer und Co. denken!
Noch kostspieliger kann es sogar werden, wenn Scheinwerfer, Rüchlichter oder Blinker nicht vom Schnee befreit wurden. Da das Auto dann für andere Verkehrsteilnehmer nicht gut erkennbar ist und soeine erhöhte Unfallgefahr besteht, kann diese Vergesslichkeit bis zu 35 Euro kosten. Auch das Übersehen des Schneeketten-Gebots kann teuer werden - wer sich hier nicht nach der Beschilderung richtet, der ist um 20 Euro ärmer. Richtig günstig hingegen kann man davonkommen, wenn man beim Parken in Bereichen mit Parkscheinautomat die Vorderscheibe nicht von Schnee befreit. Hier zeigen sich die Ordnungsämter meistens großzügig, wir empfehlen aber dennoch die Sicht auf den Parkzettel freizulegen, da sonst ein Parkverstoß eintreten kann, und dieser ist ja bekanntlich auch nicht umsonst.
Ruhig und vorsichtig fahren!
Damit Sie nicht nur Bußgelder, sondern auch Gefahren vermeiden, sollten beim Autofahren während, vor und nach dem Schneefall einfache Grundregeln befolgt werden: Angefahren werden sollte behutsam und das im zweiten Gang - sonst könnten die Reifen durchdrehen und sich das Auto nicht von der Stelle bewegen lassen. Während der Fahrt sollte eher in einem höheren Gang gefahren werden, denn eine zu niedrige Drehzahl kann den Wagen ins Schleudern bringen. Und auch wenn man trotz aller Vorsicht ins Rutschen oder Schleudern gerät: hier hilft Ruhe, Auskoppel und ein gefühlvolles Gegenlenken.
Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
Firmenkontakt:
Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de
Firmenbeschreibung:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
Pressekontakt:
Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de