Ohoven: Kein Vollkasko im Offshore-Bereich
Meldung von: BVMW - 22.08.2012 16:28 Uhr
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(ddp direct) Berlin Zur Kritik von Verbraucherministerin Aigner an der Offshore-Haftungsregelung erklärt der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven:
Nach den Energiekonzernen handeln nun offenbar auch Wirtschafts- und Umweltministerium bei der Anbindung von Offshore-Windanlagen nach der Devise: Risiken sozialisieren, Gewinne privatisieren. Deshalb teilen wir die Kritik von Frau Aigner und lehnen eine Umlage für Haftungs- und Entschädigungskosten kategorisch ab. Sollte der Referentenentwurf der Bundesregierung Gesetz werden, müssten die Verbraucher in letzter Konsequenz für Strom zahlen, der gar nicht eingespeist wird.
Der Referentenentwurf ist nicht nur aus ordnungspolitischer Sicht bedenklich. Wir sehen den Ansatz, wonach die Stromerzeugung durch Offshore-Anlagen künftig einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des Gesamtenergiebedarfs leisten soll, auch aus ökonomischen Gründen sehr kritisch. Die Stromerstehungskosten liegen bei Offshore-Windenergieanlagen deutlich über den Erzeugungskosten von Onshore-Anlagen.
Sollte der Gesetzgeber dennoch an einer Umlage für Haftungs- und Entschädigungskosten festhalten, ist zumindest die Stromsteuer entsprechend zu reduzieren. Denn der wachsende Anteil staatlicher Lasten ist hauptverantwortlich für die steigenden Stromkosten. Schon heute macht dieser fast 50 Prozent des Endverbraucherpreises aus. Betriebe und Bürger müssen entlastet und nicht zusätzlich belastet werden.
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Nach den Energiekonzernen handeln nun offenbar auch Wirtschafts- und Umweltministerium bei der Anbindung von Offshore-Windanlagen nach der Devise: Risiken sozialisieren, Gewinne privatisieren. Deshalb teilen wir die Kritik von Frau Aigner und lehnen eine Umlage für Haftungs- und Entschädigungskosten kategorisch ab. Sollte der Referentenentwurf der Bundesregierung Gesetz werden, müssten die Verbraucher in letzter Konsequenz für Strom zahlen, der gar nicht eingespeist wird.
Der Referentenentwurf ist nicht nur aus ordnungspolitischer Sicht bedenklich. Wir sehen den Ansatz, wonach die Stromerzeugung durch Offshore-Anlagen künftig einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des Gesamtenergiebedarfs leisten soll, auch aus ökonomischen Gründen sehr kritisch. Die Stromerstehungskosten liegen bei Offshore-Windenergieanlagen deutlich über den Erzeugungskosten von Onshore-Anlagen.
Sollte der Gesetzgeber dennoch an einer Umlage für Haftungs- und Entschädigungskosten festhalten, ist zumindest die Stromsteuer entsprechend zu reduzieren. Denn der wachsende Anteil staatlicher Lasten ist hauptverantwortlich für die steigenden Stromkosten. Schon heute macht dieser fast 50 Prozent des Endverbraucherpreises aus. Betriebe und Bürger müssen entlastet und nicht zusätzlich belastet werden.
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Eberhard Vogt
Leipziger Platz 15
10117 Berlin
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