OLG Düsseldorf gibt Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht - bundesweit zum wiederholten Male Recht
Meldung von: Ciper & Coll. - 03.08.2012 08:11 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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OLG Düsseldorf gibt Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht - bundesweit zum wiederholten Male Recht
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagener Einsatz einer TEP im rechten Hüftgelenk, OLG Düsseldorf, Az. I - 8 U 153/11
Chronologie:
Die Klägerin litt an einer Coxarthrose und liess sich deswegen im Krankenhaus der Beklagten eine Teilendoprothese im rechten Hüftgelenk implantieren. In der Folge kam es zu Komplikationen und Keimbefall mit MRSA. Seit dem Vorfall ist die Patientin in ihrer Beweglichkeit erheblich eingeschränkt und zu 100% schwerbehindert.
Verfahren:
Nachdem das Landgericht Düsseldorf (Az. 3 O 344/07) die Klage zunächst als unbegründet abgewiesen hatte, hatten Ciper & Coll., die anwaltlichen Vertreter der Patientin sodann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Erfolg: Der OLG-Senat schlug den Parteien nach umfassender Würdigung der Sach- und Rechtslage einen Vergleich vor, wonach die Klägerin mit pauschal 70.000,- Euro zu entschädigen sei. Auf diesen Vergleichsvorschlag liessen sich die Parteien ein.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Untergerichte verletzen immer wieder in entscheidungsrelevanter Art und Weise die erforderlichen Aufklärungsmaßnahmen in Arzthaftungsprozessen, so wir hier. In diesen Fällen ist die klagende Partei geradezu dazu genötigt, die Entscheidung in einer Berufungsinstanz hinterfragen zu lassen. Qualifiziert besetzte OLG-Senate revidieren in der zweiten Instanz sodann häufig die unrichtig ergangenen Urteile. Voraussetzung dafür ist natürlich eine qualifizierte und substantiierte Berufungsbegründung der anwaltlichen Vertreter, so Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM.
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagener Einsatz einer TEP im rechten Hüftgelenk, OLG Düsseldorf, Az. I - 8 U 153/11
Chronologie:
Die Klägerin litt an einer Coxarthrose und liess sich deswegen im Krankenhaus der Beklagten eine Teilendoprothese im rechten Hüftgelenk implantieren. In der Folge kam es zu Komplikationen und Keimbefall mit MRSA. Seit dem Vorfall ist die Patientin in ihrer Beweglichkeit erheblich eingeschränkt und zu 100% schwerbehindert.
Verfahren:
Nachdem das Landgericht Düsseldorf (Az. 3 O 344/07) die Klage zunächst als unbegründet abgewiesen hatte, hatten Ciper & Coll., die anwaltlichen Vertreter der Patientin sodann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Erfolg: Der OLG-Senat schlug den Parteien nach umfassender Würdigung der Sach- und Rechtslage einen Vergleich vor, wonach die Klägerin mit pauschal 70.000,- Euro zu entschädigen sei. Auf diesen Vergleichsvorschlag liessen sich die Parteien ein.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Untergerichte verletzen immer wieder in entscheidungsrelevanter Art und Weise die erforderlichen Aufklärungsmaßnahmen in Arzthaftungsprozessen, so wir hier. In diesen Fällen ist die klagende Partei geradezu dazu genötigt, die Entscheidung in einer Berufungsinstanz hinterfragen zu lassen. Qualifiziert besetzte OLG-Senate revidieren in der zweiten Instanz sodann häufig die unrichtig ergangenen Urteile. Voraussetzung dafür ist natürlich eine qualifizierte und substantiierte Berufungsbegründung der anwaltlichen Vertreter, so Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM.

Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14
40213 düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207

Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt

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