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Panama will mehr Transparenz - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte - 09.11.2016 09:43 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Panama will mehr Transparenz - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

Panama will mehr Transparenz - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
Nach dem Bekanntwerden der "Panama Papers" ist das mittelamerikanische Land bemüht, seinen Ruf als Steueroase abzulegen und will sich am internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung beteiligen.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach dem Skandal um die sog. "Panama Papers" bemüht sich die Regierung des lateinamerikanischen Staates um ein besseres Image und möchte seinen Ruf als Steueroase loswerden. In Paris hat Panama ein OECD-Abkommen über gegenseitige Amtshilfe in Steuerfragen unterschrieben. Mit verschiedenen Staaten hat Panama bereits Vereinbarungen zum Austausch von Finanzdaten getroffen. Mit Deutschland laufen Verhandlungen über ein entsprechendes Informationsabkommen und mehr Transparenz.

Vor dem Hintergrund, dass 2017 bzw. 2018 der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten beginnt, an dem sich mehr als 100 Staaten beteiligen wollen, wird es für Steuerhinterzieher immer schwieriger, unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten weiterhin vor dem Fiskus zu verbergen. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein bis das Schwarzgeld von den Steuerfahndern entdeckt wird. Wer einer Strafverfolgung und drohenden Verurteilung wegen Steuerhinterziehung entgehen möchte, sollte daher handeln. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung in die Legalität zurückzukehren. Diese muss aber unbedingt gestellt werden, bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wurde. Danach ist sie nicht mehr möglich. Die Zeit drängt also.

Dennoch sollte eine Selbstanzeige auf keinen Fall ein "Schnellschuss" sein. Denn sie kann nur strafbefreiend wirken, wenn sie nicht nur rechtzeitig gestellt wird, sondern auch vollständig und fehlerfrei ist. Dazu müssen u.a. die steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre offengelegt werden. Eine Selbstanzeige muss also sehr gründlich vorbereitet werden.

Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen erstellt werden. Die komplexen Vorgänge können so in der Regel nicht erfasst werden. Dadurch sind Fehler schon beinahe vorprogrammiert und in der Konsequenz scheitert dann die Selbstanzeige.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie wissen, welche Unterlagen und Angaben notwendig sind, damit die Selbstanzeige auch tatsächlich strafbefreiend wirken kann.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)

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