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Prorendita Fonds Schadensersatz für Anleger

Meldung von: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - 18.07.2012 09:19 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Fachanwalt berät Anleger von Lebensversicherungsfonds.
Prorendita Fonds Schadensersatz für Anleger
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Lebensversicherungsfonds, die britische Kapitallebensversicherungen investierten, kämpfen mit Problemen.

Lebensversicherungsfonds wurden als rentable, aber dennoch sichere Kapitalanlagen angepriesen und war dementsprechend beliebt. Auch das Emissionshaus Ideenkapital, eine Tochter des Versicherungskonzerns ERGO, entwickelte Lebensversicherungsfonds und brachte die Fonds Prorendita 1-5 auf den Markt. Rund 16.500 Kunden von Banken und Sparkassen legten Geld in den 5 Lebensversicherungsfonds an. Die Prorendita-Fonds investierten in "gebrauchte" Policen britischer Kapitallebensversicherungen. Die Fonds bezahlen für die Versicherten die Versicherungsbeiträge und können im Gegenzug mit den Policen handeln oder im Sterbefall die Versicherungssumme kassieren.


Gravierende Veränderungen auf britischem Versicherungsmarkt machten Lebensversicherungsfonds dicken Strich durch die Rechnung


Allerdings entwickelten die Prorendita-Lebensversicherungsfonds sich nicht so gut wie erwartet. Dies ist auf Veränderungen des britischen Versicherungsmarkts zurückzuführen. Die Finanzkrise zwang die britischen Lebensversicherer dazu, die Rückkaufwerte der Policen zu reduzieren und die Zahlungen am Ende der Laufzeit zu verringern. Auch der Handel mit den Policen erlahmte. Dies erschütterte die Kalkulationen etlicher Fonds, da sich Lebensversicherungsfonds wie die Prorendita 1 - 5 über die Erlöse aus dem Policenhandel und den Schlusszahlungen finanzieren. Wie sich die zukünftige Entwicklung der Prorendita-Fonds angesichts dieser erheblichen Marktänderungen gestalten wird, bleibt abzuwarten.


Anleger der Prorendita Lebensversicherungsfonds, die ihr Kapital angesichts der Entwicklung des Lebensversicherungsmarkts keinen weiteren Gefahren aussetzen möchten, sollten erwägen, ihre Beteiligung an den Lebensversicherungsfonds von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass die Beratung vor der Investition in die Prorendita 1 - 5 oft zu wünschen übrig ließ. Beispielsweise versäumten die Berater der Banken und Sparkassen oft, die Anleger über die Funktionsweise eines Lebensversicherungsfonds aufzuklären. Auch wussten nicht alle Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken Bescheid. Dabei vertragen sich unternehmerische Risiken wie das Totalverlustrisiko nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage!


Anleger der Prorendita Lebensversicherungsfonds, die das Gefühl haben, dass ihr Anlageberatungsgespräch sie im Unklaren über die Funktionsweise und die Risiken ihrer Kapitalanlage ließ, sollten sich an eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann ermittelt werden, welche individuellen Schadensersatzansprüche die Anleger der Prorendita 1 - 5 geltend machen können.


Weitere Informationen:

Prorendita Fonds

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Telefon: 07821/9237680
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Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

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