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Purchase Price Allocation (IFRS 3) im Prüfungsfokus der Bilanzpolizei

Meldung von: nic media GmbH - 12.11.2012 11:05 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Unternehmensakquisitionen stellen hohe Anforderungen an das bilanzierende Unternehmen. Die Bilanzpolizei schaut genau hin.
Purchase Price Allocation (IFRS 3) im Prüfungsfokus der Bilanzpolizei
Die bilanzielle Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen (Business Combinations) nach IFRS (geregelt in IFRS 3) bzw. nach US-GAAP (geregelt in ASC 805 bzw. SFAS 141) stellt für die bilanzierenden Unternehmen oftmals eine Herausforderung dar.
Im Rahmen einer solchen Kaufpreisallokation (Purchase Price Allocation, "PPA") werden sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Unternehmens nach IFRS 3 zum Marktwert bewertet. Dies führt dazu, dass unter Anderem nicht bilanzierungsfähige immaterielle Vermögenswerte, wie beispielsweise Markenzeichen, Produktmarken, Kundenbeziehungen, Patente, Technologien, Auftragsbestände oder auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte in der Kaufpreisallokation erstmalig zu bewerten, und anzusetzen sind. Oftmals wird zur Bewertung auf, in der Praxis anerkannte, Discounted Cash Flow Modelle zurückgegriffen, welche auch nach IFRS 3 zulässig sind. Häufig in der PPA verwendete Modelle sind die Residualwertmethode (Excess earnings method) oder die Methode der Lizenzpreisanalogie (Relief from Royalty).
Die verbleibende Differenz zwischen Buchwert und angepasstem Marktwert ist der Goodwill. Dieser ist im Rahmen des Impairment Tests auf die sog. Zahlungsmittel generierenden Einheiten (Cash Generating Units) zu verteilen und mindestens jährlich nach IAS 36 auf Wertminderung (Impairment) zu prüfen.
Gerade die Bewertung der Intangibles in der Kaufpreisallokation wird vor dem Hintergrund der erheblichen Gestaltungsspielräume kritisch von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) analysiert. In der Vergangenheit stellte die Bilanzpolizei in den PPAs besonders häufig Fehler fest. Dementsprechend sollte man auf kritische Fragen der Wirtschaftsprüfer, bzw. der DPR im Zuge der Prüfung der Kaufpreisallokation vorbereitet sein.
Die www.fas-ag.de berät Unternehmen bei der Bilanzierung nach IAS / IFRS insbesondere bei der Optimierung des Impairment Test (IAS 36) und Purchase Price Allocations (IFRS 3).

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Telefon: +49 711 6200749-0
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Die FAS AG ist eine führende Unternehmensberatung im Bereich Corporate Performance Management. Dies umfasst die Optimierung von Strukturen und Prozessen einer effizienten und effektiven Unternehmenssteuerung wie Fast Close, Controlling, Planung, wertorientierte Steuerung und Working Capital Management für Industrieunternehmen, Banken und Versicherungen sowie sonstige Finanzdienstleister.

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Kerstin Prahmann
Sophienstr. 24 b
70178 Stuttgart
E-Mail: presse-k1@nic-media.de
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