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RENTENBESTEUERUNG FÜR RENTNER IN ANTIGUA UND BARBUDA

Meldung von: Steuerkanzlei Steffen Reum - 23.05.2013 16:10 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Hohe Steuernachzahlung für Rentner- Finanzamt Neubrandenburg - Soforthilfe für deutsche Rentner
RENTENBESTEUERUNG FÜR RENTNER IN ANTIGUA UND BARBUDA
(NL/8915267702) Steuern Rentner - Steuererklärung Auslandsrentner Frankreich

Auch deutsche Auslandsrentner in Antigua und Barbuda müssen sich mit dem Finanzamt Neubrandenburg RIA auseinandersetzen.
Das Finanzamt Neubrandenburg schickt Steuerbescheide an Auslandsrentner und Auslandsrentnerinnen nach Antigua und Barbuda .


Der deutsche Steuerberater Steffen Reum engagiert sich schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich. Grundlage stellt das Alterseinkünftegesetz und das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen bzw. EStG dar. Mit Antigua und Barbuda hat Deutschland ein DBA abgeschlossen.

http://steuererklaerung-fuer-rentner.de/deutsche-rentner-antigua-und-barbuda-mahnung-und-einsprüche-finanzamt-neubrandenburg-auslandsrentner

Als deutsche Auslandsrentner werden Empfänger von verschiedenen Rentenzahlungen aus Deutschland bezeichnet, die im Ausland, hier in der Karibik, leben.

Das Finanzamt Neubrandenburg bearbeitet nahezu ausschließlich die Steuerangelegenheiten von Auslandsrentnern. Hier arbeiten ca. 332 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf Hochtouren, um die Flut an Steuerbescheiden zu bewältigen.

Diese Steuerbescheide sind allerdings in vielen Fällen nicht wohlwollend. Rentner sollen tausende Euros oft ab dem Jahr 2005 zahlen. Es kann hier geholfen werden durch sofortige Berichtigung !!!

Unter Einbeziehung von legalen steuerlichen Wahlrechten ist es möglich, den betroffenen Rentnern einen Großteil der Steuerschuld zu ersparen. Manchmal kann die Steuernachzahlung auf deutsche Rente sogar komplett vermieden werden.

Hierzu bedarf es aber professioneller Hilfe, da das deutsche Steuerrecht sehr vielfältig und kompliziert ist. Außerdem unterscheiden sich die Doppelbesteuerungsabkommen.

Zudem ist es ungemein wichtig, dass die Einspruchsfrist eingehalten wird. Diese Frist beträgt einen Monat und beginnt grundsätzlich ab dem Datum, an dem der Einkommensteuerbescheid persönlich zugegangen ist.

Nicht den Kopf in den Sand stecken. Fragen Sie uns als Experten, wenn auch Sie Post vom Finanzamt Neubrandenburg bekommen haben.

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Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :

1. Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung für alle Rentner
2. Soforthilfe für Auslandsrentner weltweit
3. Garantierte Reaktionszeit werktags innerhalb von 24 Stunden mit Lösungsvorschlägen
4. Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
5. Erstellung von Einspruch/Widerspruch, Aussetzung der Vollziehung, Stundung
6. Kindergeldbeantragung für EU-Auslandsrentner

WIR HELFEN WELTWEIT !!!

Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auf unserer Webseite:

www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

Die deutsche Steuerkanzlei Steffen Reum mit Schwerpunkt im internationalen Steuerrecht bezüglich Alterseinkünfte/Renten von Auslandsrentnern leistet weltweite Soforthilfe !

Seit über 3 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblemen rund um Auslandsrentner und dem Finanzamt Neubrandenburg zurückgegriffen. In dieser Zeit konnten über 1,2 Millionen Euro an ungerechtfertigten Steuernachforderungen vermieden werden durch fachkundige Soforthilfe.

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
Steuerkanzlei Steffen Reum
Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
E-Mail: anfrage@steuererklaerung-fuer-rentner.de
Telefon: 036961-70933
Homepage:


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Seit über 3 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblemen rund um Auslandsrentner und dem Finanzamt Neubrandenburg zurückgegriffen. In dieser Zeit konnten über 1,2 Millionen Euro an ungerechtfertigten Steuernachforderungen vermieden werden durch fachkundige Soforthilfe.

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