Schadensersatzansprüche schnellstmöglich geltend machen - Kapitalmarktrecht
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 14.11.2013 10:35 Uhr
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Maßgeblich für den gewählten Zeitpunkt im Jahr 2010 soll wohl eine Empfehlung des Bundesfinanzministeriums gewesen sein, in der die Mindesthaltefrist für offene Immobilienfonds auf zwei Jahre festgeschrieben wurde. Zuvor war es Anlegern möglich, ihre Anteile an offenen Immobilienfonds börsentäglich zurückgeben, sodass sie von Problemen der offenen Immobilienfonds vor diesem Zeitpunkt nicht ausgehen mussten. Die Empfehlung des Bundesfinanzministeriums soll allerdings dazu geführt haben, dass es zu massiven Mittelabflüssen gekommen ist. Großanleger zogen ihre Konsequenzen und zogen ihr Kapital aus den offenen Immobilienfonds. Zahlreiche Schließungen der Portfolios aufgrund von Liquiditätsengpässen waren die Folge.
Der Anlageberater ist der erste Angriffspunkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Banken aufgrund einer Fehlberatung bei offenen Immobilienfonds. Denn die Qualität der Anlageberater lässt oft zu wünschen übrig. Dabei müssen Anlageberater ihre Kunden objektgerecht und anlegergerecht beraten. Objektgerecht ist die Anlageberatung, wenn der Anlageberater beim Kunden alle entscheidungsrelevanten Informationen über die Kapitalanlage zur Sprache bringt. Anlegergerecht heißt, der Anlageberater berücksichtigt auch die Wünsche, Anlageziele und den Wissensstand seines Kunden.
Viele Kapitalanlagen halten nicht, was den Anlegern versprochen wurde. Wenn Anleger wissen wollen, ob diese einen Verlust klaglos hinnehmen müssen, sollten sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist von einem kompetenten Rechtsanwalt im Kapitalmarkrecht beraten lassen.
Ein im Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt findet für jeden Einzelfall heraus, ob der Anlageberater möglicherweise gegen Beratungspflichten verstoßen hat. Anschließend fordert dieser Schadensersatz.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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