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SeaHelp informiert: Neue Zollvorschriften in Kroatien

Meldung von: Wolfgang Kroeger - 23.04.2012 18:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Skipper, deren Boote in Kroatien liegen, droht die Beschlagnahme, wenn sie die neuen kroatischen Zollvorschriften nicht beachten.

Skipper mit einem festen Liegeplatz in Kroatien droht künftig Ungemach bis hin zur Beschlagnahme ihres Bootes oder der Yacht, wenn sie nicht die in Kroatien geltenden Zollvorschriften strikt beachten, wie SeaHelp, der führende Pannendienst der Adria mitteilt. Dieser Umstand ist der Tatsache geschuldet, dass Kroatien am 1. Juli 2013 der EU beitritt und die EU-Behörden bereits im Vorfeld auf die Umsetzung bereits bestehender Verordnungen pochen. Der kroatische Zoll hat quasi keinen Ermessensspielraum bei der Umsetzung der entsprechenden Verordnung. In Süddalmatien wurde bereits eine Yacht beschlagnahmt, der Eigner wird wohl kaum eine Chance haben, sich gegen die Maßnahme im Nachhinein zu wehren.

Was liegt dem zugrunde? Das kroatische Zollgesetz schreibt, übrigens im Einklang mit den europaweit geltenden EU-Bestimmungen vor, dass die vorübergehende Einfuhr und Nutzung von Booten in Kroatien für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Kroatien erlaubt ist. In ganz wenigen Ausnahmefällen, wenn die Marina als Zolllager des Typs E registriert ist, verlängert sich die Frist auf 24 Monate. Hat die Yacht danach Kroatien nicht mindestens einmal offiziell verlassen, beginnt die Zollpflicht in Kroatien. "Entgehen kann man dem nur, wenn das Schiff zumindest einmal innerhalb der 18 Monate Kroatien verlassen hat und man die entsprechenden Zoll-Unterlagen sorgfältig aufbewahrt hat", teilt SeaHelp-Chef Wolfgang Dauser mit.

Vielen Skippern, deren Boote dauerhaft in Kroatien liegen, ist dieser Umstand gänzlich unbekannt. Doch nach SeaHelp-Recherchen gibt es diese Verordnung schon seit einigen Jahren, nur wurde sie bisher nicht entsprechend umgesetzt. Durch den bevorstehenden EU-Beitritt fordern die Behörden in Brüssel jedoch eine Angleichung der kroatischen Gesetze an die EU-Gesetzgebung und genau dazu zählen auch die Zollvorschriften, die die zollrechtliche Behandlung ausländischer Boote und Yachten regeln.

"Lässt man die Frist von 18 Monaten verstreichen, kann es sein, dass ohne weitere Aufforderung die Beschlagnahme droht", weis Wolfgang Dauser. Und dann wird es teuer. Zoll, Strafzoll und die zu erhebende kroatische Mehrwertsteuer können schon mal leicht den Wert der Yacht überschreiten, zumal der festgelegt wird auf den Tag der Einfuhr, auch wenn der schon einige Jahre zurück liegt.

Deshalb rät SeaHelp, das Boot oder die Yacht einmal innerhalb des Zeitraums von 18 Monaten einmal offiziell über einen "Port of Entry" auszuklarieren und mit dem Boot die 12-Meilenzone zu verlassen. Es reicht aus, danach umgehend auf direktem Weg wieder einzuklarieren, um der entsprechenden Zollverordnung Genüge zu leisten. Dann beginnt die Frist von neuem zu laufen. Trailerbootfahrer haben die Möglichkeit, mit dem Boot auf dem Trailer Kroatien zu verlassen und danach umgehend wieder zurückzukehren. Auch diesen Vorgang sollte man sich von der entsprechenden Zollstation an der Grenze bestätigen lassen.

Die Regelung ist im übrigen unabhängig zu sehen von der generellen steuer- und zollrechtlichen Behandlung von Booten in Kroatien. Hier gibt es im Vorfeld des geplanten EU-Beitritts Kroatiens derzeit noch keine abschließende Regelung, SeaHelp informiert auf seiner Homepage darüber zu gegebener Zeit.





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