Steuerhinterziehung: Über die Selbstanzeige in die Legalität
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 12.08.2014 10:54 Uhr
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Drastische Strafen gegen die Banken und die Angst vor Entdeckung bei den Steuersündern sowie eine wachsende Kooperationsbereitschaft zwischen den Staaten haben Wirkung gezeigt. Allerdings ist eine Selbstanzeige schwieriger als häufig gedacht. Denn nur wenn bestimmte Vorgaben erfüllt werden, kann sie strafbefreiend wirken. Ansonsten droht einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.
Die Selbstanzeige muss zunächst rechtzeitig gestellt werden. Also nicht erst, wenn die Behörden bereits Ermittlungen eingeleitet haben. Und sie muss vollständig sein, so dass das zuständige Finanzamt ohne großen Aufwand einen neuen Steuerbescheid ausstellen kann. Dazu müssen alle nötigen Unterlagen der Steuerangelegenheiten der vergangenen fünf Jahre dem Finanzamt vorgelegt werden. Wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen, kann die Steuerschuld zunächst auch geschätzt werden. Diese Schätzung sollte aber nah an der Realität liegen und darf auf keinen Fall zu niedrig sein.
Für einen Laien sind diese Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu bewältigen. Daher sollte er es auch nicht ohne fachkundige Hilfe versuchen. Das Risiko, dass die Selbstanzeige dann unvollständig ist, ist groß. Die Folge ist dann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Das kann zu hohen Geldbußen oder Freiheitsstrafe führen. Sicherer ist es, wenn sich im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige befassen. Sie kennen die Fallstricke und die Tücken im Detail. Jeder Fall von Steuerhinterziehung liegt anders und muss entsprechend individuell gewürdigt werden. Das ist mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare nur schwer möglich.
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