Steuerhinterziehung ist Spiel mit dem Feuer - Rechtzeitig Selbstanzeige stellen
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte - 03.11.2016 09:41 Uhr
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Steuerhinterziehung ist Spiel mit dem Feuer - Rechtzeitig Selbstanzeige stellen
Wer noch immer unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten deponiert hat, braucht entweder sehr gute Nerven oder er ringt sich noch zur Selbstanzeige durch, bevor es dafür zu spät ist.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Wer immer noch versucht, unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten vor dem Fiskus zu verbergen, treibt ein sehr riskantes Spiel. Wem das Spiel mit dem Feuer zu heiß wird, hat nach wie vor die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen. Das sollte aber bald geschehen. Denn die Selbstanzeige ist nur dann noch möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt ist.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Schwarzgeld auf Konten in Österreich, in der Schweiz oder anderen ehemaligen Steueroasen noch lange verheimlicht werden kann, wird immer geringer. Zunehmende Kooperationsbereitschaft der Banken und der Finanzbehörden untereinander sorgen dafür, dass die Luft für Steuerhinterzieher immer dünner wird. Ein weiteres scharfes Instrument, um Steuerhinterziehung aufzuspüren, wurde den Steuerfahndern mit dem automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten an die Hand gegeben. Der Informationsaustausch startet 2017 und mehr als 100 Staaten wollen sich inzwischen daran beteiligen. Dann wird es nahezu unmöglich, unversteuerte Einkünfte noch weiter vor den Finanzbehörden zu verbergen. Wer einer Strafverfolgung und drohenden Verurteilung wegen Steuerhinterziehung entgehen möchte, kann noch rechtzeitig eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen.
Diese muss nicht nur vor Entdeckung der Tat gestellt werden, sondern sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein. Das bedeutet, dass die Selbstanzeige nicht in einer "Nacht- und Nebelaktion" erstellt werden kann, sondern immer sorgsam und gründlich vorbereiten werden muss. Denn schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige misslingt. Daher sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen erstellt werden. Die komplexen Vorgänge können so nicht erfasst werden.
Besser ist es, sich die kompetente Unterstützung von im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälten zu sichern. Sie können dafür sorgen, dass die Selbstanzeige auch strafbefreiend wirkt.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Wer immer noch versucht, unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten vor dem Fiskus zu verbergen, treibt ein sehr riskantes Spiel. Wem das Spiel mit dem Feuer zu heiß wird, hat nach wie vor die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen. Das sollte aber bald geschehen. Denn die Selbstanzeige ist nur dann noch möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt ist.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Schwarzgeld auf Konten in Österreich, in der Schweiz oder anderen ehemaligen Steueroasen noch lange verheimlicht werden kann, wird immer geringer. Zunehmende Kooperationsbereitschaft der Banken und der Finanzbehörden untereinander sorgen dafür, dass die Luft für Steuerhinterzieher immer dünner wird. Ein weiteres scharfes Instrument, um Steuerhinterziehung aufzuspüren, wurde den Steuerfahndern mit dem automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten an die Hand gegeben. Der Informationsaustausch startet 2017 und mehr als 100 Staaten wollen sich inzwischen daran beteiligen. Dann wird es nahezu unmöglich, unversteuerte Einkünfte noch weiter vor den Finanzbehörden zu verbergen. Wer einer Strafverfolgung und drohenden Verurteilung wegen Steuerhinterziehung entgehen möchte, kann noch rechtzeitig eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen.
Diese muss nicht nur vor Entdeckung der Tat gestellt werden, sondern sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein. Das bedeutet, dass die Selbstanzeige nicht in einer "Nacht- und Nebelaktion" erstellt werden kann, sondern immer sorgsam und gründlich vorbereiten werden muss. Denn schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige misslingt. Daher sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen erstellt werden. Die komplexen Vorgänge können so nicht erfasst werden.
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